Die Freizeit- und Sporteinrichtungen werden im Kampf gegen das Coronavirus in der Schweiz noch mindestens bis am 11. Mai geschlossen bleiben müssen. Wie der Bundesrat am Donnerstag erklärte, gehören sie nicht zu den Einrichtungen, die in einem ersten Schritt am 27. April wieder den Betrieb aufnehmen dürfen.
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Sporteinrichtungen müssen Konzepte erarbeiten, wie sie die Abstandsregeln und Vorschriften der Behörden einhalten wollen. Über Öffnungen werde dann in den kommenden Wochen entschieden. Da Ansammlungen von mehr als fünf Personen zumindest in den ersten beiden Phasen der Öffnung weiter verboten bleiben, ist zum Beispiel auch ein geregeltes Fussballtraining nicht erlaubt. Solche Trainings könnten frühestens ab 8. Juni wieder stattfinden. Damit dürfte auch eine Fortsetzung der Fussball-Meisterschaften mit Geisterspielen nicht vorher möglich sein.
Auf die Frage, wann es wieder Fussball gibt, erklärte Bundesrat Alain Berset: «Was in sechs, sieben Wochen sein wird, kann niemand vorausssehen. Sehr wahrscheinlich sind Grossanlässe die letzten Anlässe, die wieder stattfinden können. Andere Länder haben diese schon bis Ende August verboten. In der Schweiz sind wir nicht so weit. Wir sind aber nicht sehr optimistisch, was das anbelangt.» Man werde aber darüber diskutieren, ob man Junioren-Fussball zum Zeitpunkt der Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen zulassen will.
Die Swiss Football League (SFL) wird in den nächsten Tagen über die Auswirkungen für den Schweizer Profifussball diskutieren. «Was diese schrittweise Lockerung für die SFL und ihre Klubs im Detail bedeutet, steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht im Detail fest und kann deshalb auch noch nicht kommentiert werden», schreibt sie in einer Medienmitteilung. «Um diese Fragen möglichst zeitnah beantworten zu können, stehen die Verantwortlichen der SFL in engem Austausch mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) und mit Experten aus dem Bereich Biosicherheit/Medizin.»
ℹ️ SFL prüft nach BR-Entscheid weiteres Vorgehen.
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ℹ️ La SFL prend acte et examine les futures étapes.
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Gemeinsam würden mit Hochdruck Richtlinien für die möglichen nächsten Schritte erarbeitet. «Dabei geht es um organisatorische Fragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in den Klubs und zur allfälligen Austragung von Geisterspielen.» Details zu diesen Fragen und zu möglichen Terminen könnten zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Noch nicht festgelegt hat sich der Bundesrat bezüglich Grossveranstaltungen. Klar ist, dass diese erst in einer letzten Phase wieder erlaubt sein werden. Er sah jedoch davon ab, wie andere Länder jetzt schon ein frühestmögliches Datum – zum Beispiel Ende August – festzulegen. (pre/sda)