Der frühere Credit Suisse-Präsidenten António Horta-Osório muss wegen seinem Verstoss gegen die Quarantänevorschriften eine Busse von 2000 Franken bezahlen. Das Untersuchungsamt Uznach hat einen entsprechenden Strafbefehl gegen den Ex-Grossbanken-Manager erlassen.
Zusätzlich zur Busse von 2000 Franken muss Horta-Osório ausserdem Gerichtskosten über 350 Franken übernehmen, bestätigte ein Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von «Blick Online». Offen ist allerdings, ob Horta-Osório den Strafbefehl akzeptiert.
Der damalige CS-Präsident hatte nach einer Rückkehr aus England Ende November bei den zuständigen Behörden zweimal um eine Ausnahmebewilligung ersucht. Die zweite sei am 1. Dezember abgelehnt worden, als er sich bereits auf dem Weg zu seinem Privatjet befand, um wieder nach England zu reisen, schreibt der «Blick» unter Berufung auf den Inhalt des Strafbefehls.
Die St. Galler Behörde bleibt bei dem Strafbefehl gegen den Bankmanager allerdings unter der möglichen Höchststrafe - möglich wäre laut Strafgesetzbuch eine Busse von bis zu 10'000 Franken für ein solches Vergehen. Laut dem «Blick»-Bericht haben die Behörden dabei berücksichtigt, dass Horta-Osório «durch das Benützen eines Privatjets und eines privaten Fahrers die öffentliche Sicherheit nicht konkret gefährdete».
Horta-Osório war Mitte Januar nach wochenlangen Presseberichten über seine Corona-Quarantäneverstösse als Verwaltungsratspräsident der Grossbank Credit Suisse zurückgetreten. Ausser seinem Verstoss in der Schweiz soll er auch in England bei einem Besuch des Tennisturniers in Wimbledon die damals geltenden Covid-Schutzregeln missachtet haben. (meg/sda/awp)