ZKB: Mietzinssenkung «spätestens im März» – wer alles davon betroffen wäre
Nachdem die Schweizerische Nationalbank (SNB) im September den Leitzins und damit die Finanzierungskosten zum dritten Mal in diesem Jahr gesenkt hat, können viele Mieterinnen und Mieter auf eine baldige Senkung des Referenzzinssatzes hoffen. Das schreibt die Zürcher Kantonalbank (ZKB) in der jüngsten Ausgabe ihres «Immobilienbarometer».
Der Referenzzinssatz ergibt sich aus dem Durchschnittszinssatz aller vergebenen Hypotheken.
Mittlerweile ist also von «spätestens im Frühling» die Rede – nachdem eine Referenzzinssenkung lange noch in weiter Ferne lag.
Ähnlich haben sich bereits andere Experten seit der letzten Zinssenkung durch die SNB geäussert, und auch einige Banken haben ihre Prognosen etwas angepasst. «Wir gehen schon eine Weile von einer Senkung des Referenzzinssatzes aus», sagte Fredy Hasenmaile, Chefökonom bei Raiffeisen, kürzlich gegenüber «Blick». «Wenn die Mieter Glück haben, sinkt er bereits im Dezember. Sonst ist es sicher im nächsten März so weit.»
Allerdings: Nur Mieter, deren Mietvertrag mindestens auf dem aktuellen Referenzzins beruht, können auch eine Mietzinssenkung verlangen. Wer bereits die beiden Referenzzinssatzerhöhungen im Portemonnaie gespürt hat, erklärt die ZBK, wird dann immerhin von einer Mietsenkung profitieren. Dies treffe auf rund einen Drittel der Miethaushalte zu, die dann zumindest einen Teil der Erhöhung zurückfordern können.
Insgesamt sollten rund zwei Drittel der Miethaushalte demnächst die Möglichkeit einer Mietreduktion haben. Zusätzlich zu jenem Drittel der Mieterschaft, deren Mietzins zuletzt erhöht wurde, dürfte nämlich ein gleich grosser Bruchteil existieren, der eine Senkung verlangen könne, weil in der Vergangenheit nicht alle Mietsenkungen eingefordert worden seien, schreibt die ZKB.
Der Referenzzinssatz wird vier Mal im Jahr neu angepasst. Derzeit liegt er bei 1,75 Prozent, und das schon seit Dezember 2023. Der nächste Termin, an dem er angepasst werden könnte, ist am 2. Dezember 2024.
Institutionelle Vermieter reagieren schneller
In der Vergangenheit haben laut der ZKB institutionelle Vermieter häufiger Mietzinserhöhungen weitergegeben als private Vermieter. Im vergangenen Quartal hätten beispielsweise lediglich 7 Prozent der Privatvermieter eine Mieterhöhung weitergegeben gegenüber 13 Prozent bei Pensionskassen, Versicherungen und Immobilienfonds.
Ein Grund dafür sei, dass institutionelle Vermieter in der Vergangenheit auch häufiger Referenzzinssenkungen weitergegeben hätten und daher eher erhöhungsberechtigt waren, hielt die ZKB weiter fest. (lak/sda/awp)
Der Anspruch auf Mietzinssenkung kann übrigens auch nachträglich geltend gemacht werden – langjährige Mieter, die nie ein Gesuch gestellt haben und nie eine Mietzinsreduktion erhalten haben, können also auch vorangegangene Veränderungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes geltend machen. Allerdings ist eine Rückerstattung von zu viel bezahlter Miete im Gesetz nicht vorgesehen.
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