Indische Verkaufsläden haben am Mittwoch Maggi-Instantnudeln der Nestlé-Tochtergesellschaft Nestlé India aus den Verkaufsregalen genommen, nachdem Tests eine gefährliche Konzentration von Blei in den Nudeln ergeben hatten.
Die Stadtregierung von Delhi testete 13 Maggi-Nudelproben und stellte bei zehn davon überhöhte Bleiwerte fest, wie die Nachrichtenagentur AP am Mittwoch berichtete. Der Verkauf der Maggi-Nudeln wurde in der Folge in allen staatlich betriebenen Geschäften in der indischen Hauptstadt verboten. Zudem droht Nestlé ein Strafverfahren wegen Verfälschung von Nahrungsmitteln.
Mehrere grosse Detailhandelsketten kündigten ebenfalls an, die Nudeln aus den Regalen zu nehmen. Allerdings sind die Instantnudeln weiterhin in vielen kleineren Shops oder Cafés erhältlich. Die nationale Regierung von Premierminister Narendra Modi ordnete eine landesweite Untersuchung des Produktes an.
Das Blei in den bei vielen Indern beliebten Maggi-Instantnudeln war im März bei Stichproben entdeckt worden. Die Analyse der Nudeln hatte zudem den bei den Inhaltsstoffen nicht deklarierten Zusatz von monosodischem Glutamat ergeben. Der Stoff kann laut der Behörde gesundheitsschädigend sein.
Der Nahrungsmittelkonzern bestreitet die Vorwürfe. Die beanstandeten Maggi-Nudeln stammten aus einer Produktionsserie mit dem Verfallsdatum November 2014 und seien nicht mehr auf dem Markt, schreibt Nestlé India auf der Unternehmens-Webseite. Von Nestlé veranlasste interne und externe Analysen weiterer Proben hätten ergeben, dass der Bleigehalt das gesetzlich zulässige Limit nicht überschreite.
Maggi-Nudeln sind besonders bei Schülern und Studenten beliebt. In Indien sind sie für Nestlé ein Verkaufsschlager. Jährlich brachten sie rund 15 Milliarden Rupien (etwa 220 Millionen Franken) ein. Damit steuern die Nudeln rund 15 bis 20 Prozent des Nestlé-Umsatzes in Indien bei.
Wegen des Nudelproblems bereitet die indische Regierung ein neues Gesetz für Fälle vor, in denen Konsumenten essenzieller Güter und Lebensmittel durch falsche Informationen irregeführt werden. Firmen und Einzelpersonen könnten künftig strafrechtlich verfolgt werden. Verstösse könnten allenfalls mit Haftstrafen die bis zu lebenslänglich reichen geahndet werden, wie der indische Lebensmittelminister Ramvilas Paswan sagte.
Zusätzlich drohen Nestlé nun noch Probleme von einem separaten Zwischenfall im südlichen Staat Tamil Nadu. Dort reichte ein Konsument eine Beschwerde ein, nachdem er nach eigenen Angaben eine Insektenlarve in Babynahrung von Nestlé entdeckt hatte. Der Nahrungsmittelhersteller erklärte am Dienstag, weder von dem Konsumenten noch den Behörden in dieser Sache kontaktiert worden zu sein. (whr/sda/reu)