Am 2. Juni 1998 wurde der Konstrukteur der Omni Holding und Milliarden-Pleitier, der unter anderem auch die damalige Industrie-Ikone Bally in den Schmutz gezogen hatte, von seinem Fluchtort Bahamas an die Schweiz ausgeliefert. Rey wurden gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und Konkursdelikte vorgeworfen. Die Strafe von vier Jahren Gefängnis blieb deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten zehn Jahren. Weitere Verfahren wegen gewerbsmässigen Betruges, Urkundenfälschung und betrügerischen Konkurses sind seit 2007 verjährt und wurden daher aufgehoben. Rey, der heute in London leben soll, hielt die Justiz jahrelang in Atem.
Im September 2003 sprach das Bezirksgericht Zürich den Financier Martin Ebner, der das Aktiensparen für Kleinsparer propagierte, vom Vorwurf des Insiderhandels frei. Streitpunkt war der Verkauf eines Pirelli-Aktienpakets, kurz nachdem Ebner die Pirelli-Führungsriege getroffen hatte.
Auf das traumatische Swissair-Grounding vom 2. Oktober 2001 folgte in der Stadthalle von Bülach am 16. Januar 2007 der Auftakt zum grössten Wirtschaftsstrafverfahren der Schweiz. Alle 19 angeklagten Manager und Verwaltungsräte, vom Ex-Swissair-Chef Philippe Bruggisser über den früheren Präsidenten Eric Honegger bis zu den Verwaltungsräten Thomas Schmidheiny, Lukas Mühlemann, Vreni Spoerry oder Andres Leuenberger, wurden im Juni freigesprochen. Sie bekamen für die durch den Prozess entstandenen Kosten Entschädigungen zwischen 18232 und 488681 Franken zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil nicht weiter.
Es war nach der Swissair die zweitgrösste Pleite der Schweizer Wirtschaftsgeschichte: Der Erb-Konkurs im 2003. Knapp zehn Jahre später, im März 2012, verurteilte das Bezirksgericht Winterthur den ehemaligen, mittlerweile verstorbenen Firmenchef Rolf Erb wegen Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung zu acht Jahren Gefängnis. Das Obergericht als zweite Instanz verringerte das Strafmass um 1 Jahr. Das Bundesgericht lehnte Erbs Beschwerde 2017 ab.
Wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung wurden der frühere KPT-Verwaltungsratspräsident Walter Bosch sowie sein Vize Bernhard Liechti im März 2015 zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je drei Jahren verurteilt. Laut dem Berner Wirtschaftsstrafgericht machten sich die beiden der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig. Wegen der 2010 geplanten, später wieder abgesagten Fusion mit der Sanitas, gleiste die KPT ein Rückkaufprogramm für Mitarbeiteraktien auf. Doch der hierfür festgesetzte Rückkaufpreis von 600 Franken lag klar über den reglementarisch festgesetzten Maximalpreis von 34 Franken und hätte Bosch und Liechti Millionen-Gewinne beschert.
Der mittlerweile verstorbene Financier Dieter Behring hatte Anlegern Traumrenditen bei wenig Risiko versprochen – und damit erfolgreich hohe Geldsummen angezogen. 2004 flog das schneeballartige System auf, zwölf Jahre später, im September 2016 wurde er vom Bundesstrafgericht in Bellinzona des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Zudem wurde er zu einer Ersatzforderung in Höhe von 100 Millionen Franken verurteilt.
Bekannt war der Multiverwaltungsrat Hans Ziegler als «Sanierer der Nation», doch offensichtlich hat er sein Insiderwissen über namhafte Schweizer Konzerne auch für eigene Gewinne genutzt. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona sprach den ehemaligen Topsanierer am 22. Juni 2021 wegen der mehrfachen Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses, des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sowie des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie zu einer Busse von 10000 Franken.
Juristisch kommt die Aufarbeitung des Postauto-Skandals nicht in Gang. Das liegt auch am Verwaltungsstrafrecht, das den Bund bei der Handhabung solch grosser Fälle offensichtlich überfordert. Das vom Bundesrat mit der Untersuchung beauftragte Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat zwar Klage eingereicht gegen den früheren Post-Finanzchef Pascal Koradi, den Ex-Postauto-Chef Daniel Landolf sowie vier weitere Manager, diese wurde aber vom Berner Wirtschaftsstrafgericht wegen «schwerwiegender Verfahrensmängel» zurückgewiesen. Das Fedpol hat gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und gleichzeitig ein neues Verfahren gestartet.