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MoneyTalks: Was passiert mit deinem Geld, wenn die Bank pleitegeht?

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Was passiert mit deinem Geld, wenn die Bank pleitegeht?

Die letzten Wochen haben es wieder deutlich gezeigt, auch Banken sind vor möglichen Konkursen nicht geschützt. Was passiert mit deinem Geld und deiner Säule 3a, wenn ein Finanzanbieter pleitegeht? Was du darüber wissen solltest.
30.03.2023, 14:07
Olga Miler
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Die letzten Wochen waren für Finanzdienstleister und alle, die anlegen und sparen, turbulent. Zuerst schickten die Pleiten zweier US-Banken, der Signature Bank in New York und der Silicon Valley Bank (SVB), die Kurse der Finanzanbieter auf eine Achterbahnfahrt, dann kamen das grosse Straucheln und die Übernahme der Credit Suisse.

Finanzinstitute sind trotz regulatorischer Vorgaben und Überwachung nicht vor Turbulenzen und Konkursen gefeit. Entziehen die Kunden schnell und viel Geld, dann bricht die Liquidität zusammen. Bei der Credit Suisse betrugen gemäss der «Financial Times» die Abflüsse der Kundengelder zeitweise bis zu 10 Milliarden Franken pro Tag. Scheitert eine Kapitalerhöhung, dann setzt eine Negativspirale ein und es kann schnell gehen. Selbst wenn die Zentralbank, der Staat oder Käufer schnell zur Hilfe eilen, werfen solche Ereignisse bei vielen von uns Fragen auf, was denn eigentlich mit unserem Geld passiert, wenn es wirklich zum Ernstfall kommt. Hier einige Punkte, die du wissen solltest.

Wie ist dein Geld bei einer möglichen Bankenpleite geschützt?

In der Schweiz untersteht dein Geld dem sogenannten Einlegerschutz. Im Falle der Insolvenz einer Bank ist dein Erspartes bis zu einem maximalen Betrag von 100‘000 Franken geschützt (siehe Details bei FINMA).

Dieses Maximum gilt je Kunde/Kundin und je Bankinstitut. Hast du mehrere Konti bei einer Bank, dann ist dein Geld trotzdem nur bis zum Maximalbetrag von 100‘000 Franken geschützt. Allerdings stellen die Banken bei Esisuisse für den Einlegerschutz insgesamt maximal 8 Milliarden Franken zur Verfügung (festgelegter Wert von 1,6 % aller gesicherten Guthaben in der Schweiz). Davon können somit 80'000 Konten à 100'000 Franken bedient werden.

Welche Guthaben sind gesichert?

Durch den Einlegerschutz gesichert sind (Details dazu siehe Esisuisse):

  • Guthaben in Schweizer Franken auf Konten, die auf deinen Namen lauten (z. B. Privatkonto, Kontokorrent, Sparkonto, Anlagekonto, Lohnkonto, Postkonto und Nummernkonto).
  • Unter bestimmten Bedingungen Guthaben auf Metallkonten (Gold, Silber, Platin und Palladium).
  • Kassenobligationen in staatlicher Währung, die im Namen des Inhabers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Tagesgelder, Festgelder oder Termingelder.

Nicht durch den Einlegerschutz gesichert sind Guthaben auf Freizügigkeits- oder Säule-3a-Konten oder in Freizügigkeits- oder Säule-3a-Depots (mehr dazu unten).

Was passiert bei einer Bankenpleite mit deinen Wertschriften?

Wertschriften in deinem Wertschriftendepot wie Aktien, Obligationen, Fonds, Zertifikate etc. werden für dich von der Bank verwahrt, sind aber dein Eigentum. Geht die Bank bankrott, werden sie an dich herausgegeben. Allenfalls hat die Bank ein vertragliches Pfand- oder Verrechnungsrecht zur Deckung von Schulden, sprich, wenn du z. B. eine Hypothek hast, dann könnten deine Wertschriften zur Deckung herangezogen werden.

Wie ist deine Säule 3a oder dein Freizügigkeitsbetrag gesichert?

Dies hängt davon ab, welche Lösung du für deine Säule 3a oder Freizügigkeit hast:

  • Auf dem (Spar-)Konto: Das Guthaben auf deinem Freizügigkeits- oder Säule-3a-Konto (Konto-Lösung) ist nicht durch die Einlagensicherung gesichert. Es ist aber bis maximal CHF 100'000 pro Kunde und Vorsorge-Stiftung konkursrechtlich privilegiert (Kollokation in der zweiten Konkursklasse). Dies gilt zusätzlich und unabhängig von den übrigen gesicherten und privilegierten Guthaben des einzelnen Vorsorgenehmers bei der Bank (z. B. Sparkonto bei der Bank).

    Hast du also bei einer Bank z. B. ein Sparkonto und zusätzlich ein Säule-3a-Sparkonto, dann ist das eine Konto durch den Einlegerschutz bis 100‘000 Franken gesichert, das Säule-3a-Konto zählt nicht zu den 100‘000 Franken und ist mit diesem Schutz nicht abgedeckt, sondern konkursrechtlich privilegiert. Wer eine Säule 3a oder Freizügigkeitskonto bei einer Kantonalbank hat, kann bei den meisten Kantonalbanken zusätzlich zum Einlegerschutz von einer Staatsgarantie durch den Kanton profitieren. Details bei Moneyland.
  • Säule 3a in Wertschriften: Hast du eine Säule 3a in Wertschriften, dann ist diese vom Konkurs der Bank nicht direkt betroffen und nicht durch die Einlagensicherung gesichert, da die Wertschriften im Eigentum der Freizügigkeits- oder der Säule-3a-Stiftung stehen und beim Konkursfall an die Vorsorgestiftung herausgegeben werden.
  • Lösung mit Versicherung: Hast du deine Säule 3a bei einer Versicherungsgesellschaft (Versicherungs-Lösung), dann ist dies im Fall eines Konkurses einer Bank gar nicht betroffen. Geht jedoch die Versicherungsgesellschaft in Konkurs, dann ist dein Geld weder durch die Einlagensicherung gesichert noch konkursrechtlich privilegiert, aber versicherungsrechtlich als gebundenes und speziell ausgeschiedenes Vermögen geschützt.

Was passiert, wenn ein Online-Anbieter (Robo-Advisor) Konkurs geht?

Der Service der meisten Online-Anbieter besteht darin, die Auswahl und Verwaltung deines Geldes einfacher zu machen. Wie es geschützt ist, hängt davon ab, ob der Online-Anbieter selbst eine Banklizenz hat und somit eine Bank ist oder über eine andere Lizenz verfügt.

Hat der Online-Anbieter selber keine Bankenlizenz, dann verwaltest du dein Geld zwar mithilfe des Online-Anbieters, es liegt aber entweder in einem Wertschriftendepot oder Sparkonto bei einer zugrundeliegenden Bank, der sogenannten Depotbank, und geniesst den gleichen Einlegerschutz und die Wertschriften gehören dir. Geht der Online-Anbieter bankrott, dann übernimmt die zugrundeliegende Bank und du wirst aufgefordert, dein Geld entweder in eine andere Lösung zu übertragen, bei der Bank zu belassen, oder es kann dazu kommen, dass direkt ein anderer Anbieter übernimmt und dir dann die Wahl lässt, ob du weiter bleiben oder wechseln möchtest.

Tipps, wie du dein Geld schützen kannst

  • Bei der Wahl deines Finanzanbieters darauf achten, wie dieser geführt und kapitalisiert ist. Informationen dazu findest du im Geschäftsbericht.
  • Sparkonti und Sparbeträge über 100‘000 Franken auf mehrere Institute oder allenfalls Personen verteilen.
  • Um Wertschriften musst du dir weniger Sorgen machen, da diese für dich vom Finanzinstitut verwahrt werden, gehören sie in jedem Fall dir.
  • Bei der Wahl deines Online-Anbieters darauf achten, welche Bewilligungen und Lizenzen dieser hat. Gibt es keine eigene Banklizenz, dann nachschauen, welches die zugrunde liegende Bank (Depotbank) ist. Informationen dazu findest du in der Regel in den Geschäftsbedingungen.

Hast du schon einmal Erfahrungen mit der Pleite deines Finanzinstitutes gemacht? Wie sicherst du dein Geld für den Ernstfall ab? Alles bei einer Bank oder bei verschiedenen Anbietern? 🏦

olga miler, frauen und geld, blog, watson
bild: zvg
Olga Miler ...
... war über zehn Jahre in verschiedenen Funktionen bei der UBS tätig, unter anderem hat sie dort das Frauenförderungsprogramm und den UBS Gender ETF aufgebaut. Jüngst gründete sie das Start-up SmartPurse, eine Plattform, auf der sie digitale Kurse und Workshops zum Thema Finanzen für Frauen anbietet. Letztes Jahr schrieb Miler den watson-Blog «Frauen und Geld» und wird uns dieses Jahr mit «MoneyTalks» an ihrer Expertise teilhaben lassen.

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