Wein, Bier oder Schnaps in der Migros zu kaufen soll bald möglich sein: Eine klare Mehrheit der Migros-Delegiertenversammlung hat am Samstag in Zürich für eine Statutenänderung gestimmt, die den Alkoholverkauf in Migros-Filialen ermöglichen könnte. Als nächstes werden sich die zehn regionalen Genossenschaften im Dezember mit dieser Frage beschäftigen. Ein endgültiger Entscheid findet an den regionalen Urabstimmungen 2022 statt. Frühestens 2034 stehen dann die ersten Flaschen mit Alkohol in den Regalen des Grossverteilers.
Ob sich auch die 2,2 Millionen Genossenschafterinnen und Genossenschafter am Ende für die Aufhebung des Verbots aussprechen werden, ist weiter offen. Das Blaue Kreuz hatte bereits im Vorfeld der Delegiertenversammlung vor einem «Verrat» an der DNA der Migros gewarnt. Das Unternehmen riskiere, die Reputation eines sozialen und gesellschaftsverantwortlichen Grossverteilers zu verlieren.
Für die Migros selber zeige das «basisdemokratische Vorgehen», dass sie «auch in dieser Frage ein verantwortungsvolles Unternehmen» sei und sich an den Bedürfnissen der gut 2,2 Millionen Genossenschaftsmitglieder und der Konsumentinnen und Konsumenten orientiere, hiess es.
Bislang ist der Alkoholverkauf in den stationären Migros-Filialen verboten. Der Konzern selber umgeht diese Regelung indirekt schon seit Jahren, indem er in seinen Tochterunternehmen Denner und Migrolino, seinem Internetladen leshop.ch, den Migrol-Tankstellen und den Partnerläden VOI Alkohol und zum Teil auch Tabakwaren anbietet. Bereits 1999 entschied die Delegiertenversammlung, dass auch in den Restaurants der Golfklubs und der Freizeitanlagen der Genossenschaft alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen. Für den Konzern wäre der Alkoholverkauf auf jeden Fall lukrativ: So rechnete der frühere Finanzchef Mario Bonorand mit einem Umsatzplus von 1,5 bis 2 Milliarden Franken, sollte das Alkoholverbot aufgehoben werden.
(amü/sda)