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Migros-Genossenschaft: Mitarbeitende bekommen besseren Zins

Migros-Pensionskasse «sehr gut aufgestellt»: Mitarbeitende bekommen deshalb besseren Zins

15.12.2025, 10:5116.12.2025, 10:03

Die Angestellten des Detailhandelsriesen Migros können sich über eine grosszügige Verzinsung ihrer Altersguthaben freuen. Für das Jahr 2026 wurde ein Zinssatz von 7,25 Prozent festgelegt.

Die Migros-Pensionskasse (MPK) sei finanziell sehr gut aufgestellt, teilte der Genossenschafts-Bund am Montag mit. Davon profitierten nun auch die Versicherten und die Rentenbezüger. Gleichzeitig würden die laufenden Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- und Kinderrenten um 1,5 Prozent erhöht.

Die Restrukturierungen innerhalb der Migros-Gruppe führten zuletzt zu Teilliquidation, die rund drei Prozent des Vermögens der Pensionskasse betrafen. Gleichwohl lag das Gesamtvermögen der MPK per Ende Oktober dank solider Renditen mit 29,8 Milliarden Franken leicht über dem Vorjahreswert. Bis Ende Oktober wurde eine Performance von 5,7 Prozent erzielt. (leo/sda/awp)

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Jacques Moretti wurde auch in der Schweiz bereits verurteilt – die Sonntagsnews
Mängel bei den Ermittlungen zur Brandkatastrophe in Crans-Montana, eine Verurteilung des Barbetreibers im 2016 und die Walliser Staatsanwaltschaft an der Kapazitätsgrenze: Das findet sich in den Sonntagszeitungen.
Akten zur Strafuntersuchung zum Brand von Crans-Montana VS haben laut der «NZZ am Sonntag» grosse Mängel bei den Ermittlungen aufgezeigt. Unter anderem seien die Smartphones der Betreiber der Bar erst acht Tage nach der Katastrophe beschlagnahmt worden, wie die Zeitung gestützt auf Ermittlungsakten schrieb. Die Staatsanwaltschaft habe die Mitglieder der Walliser Behörden zudem mit Samthandschuhen angefasst, urteilte die Zeitung. Der Sicherheitschef der Gemeinde habe zwei Tage nach dem Brand persönlich Dokumente zur Bar bei der Staatsanwaltschaft abliefern dürfen – obschon er sich in einem Interessenskonflikt befinde. Die Akten bestätigen laut der Zeitung zudem, dass die Staatsanwaltschaft offenbar die Autopsie der Opfer vergessen hatte. Die Dokumente lassen laut der «NZZ am Sonntag» weiter darauf schliessen, dass die Wohnung der Barbetreiber nicht durchsucht worden ist. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Barbetreiber nahmen demnach keine Stellung.
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