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EU will mit dem Lieferkettengesetz Menschenrechte stärken

HANDOUT ZUR MEDIENMITTEILUNG DER ERKLAERUNG VON BERN EVB - Groesste Schweizer Raffinerie profitiert von Schmuggelgold aus Kinderarbeit. Woher kommen die Schweizer Goldimporte aus dem westafrikanischen ...
Goldmine in Togo. Schweizer Industrie profitiert von Schmuggelgold aus Kinderarbeit.Bild: NOOR

EU will mit dem Lieferkettengesetz Menschenrechte stärken – die Schweiz hinkt hinterher

24.05.2024, 10:57
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Das EU-Lieferkettengesetz kommt – auch wenn es weniger weit reicht als ursprünglich geplant. In der Schweiz fordert die Koalition für Konzernverantwortung, dass auch die Schweiz ein Konzernverantwortungsgesetz einführt.

Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Sie stimmten am Freitag in Brüssel den Plänen zu, mit denen Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen, wie aus Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht.

Ziel ist unter anderem, dass grosse Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstössen in ihren Lieferketten profitieren, etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Vor einem Monat hatte bereits das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht.

Die Schweiz sei bald das einzige Land in Europa ohne Gesetzestext zu diesem Thema, teilte die Koalition für Konzernverantwortung am Freitag mit. Die Koalition kündigte bereits im vergangenen November eine mögliche Initiative für einheitlich Regeln wie in der EU an.

Auch Schweizer Unternehmen betroffen

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Nicht-EU-Unternehmen, beispielsweise Unternehmen aus der Schweiz, die die Kriterien in der EU erfüllen, sind auch von der Richtlinie betroffen. Es werde Aufgabe der Kommission sein, eine Liste der Nicht-EU-Unternehmen zu veröffentlichen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, schrieb der Rat der Mitgliedstaaten im vergangenen Dezember.

Zwei Jahre Zeit für die Umsetzung

Die betroffenen Unternehmen müssten sich bei einer Überwachungsbehörde eines EU-Staates melden, in der Regel im EU-Staat, in welchem am meisten Umsatz generiert werde, wie es im Gesetzestext heisst. Gemäss früheren Angaben der Koalition für Konzernverantwortung könnten jedoch ausländische Aufsichtsbehörden Schweizer Unternehmen für die Nichteinhaltung der Richtlinie nicht büssen.

Der Gesetzestext muss nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. (sda/dpa)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ius_Aeterna_93
24.05.2024 12:41registriert April 2024
Nach dem Schaffhauser Skandal ist gar nicht so sicher inwiefern die Schweiz überhaupt an Menschenrechten interessiert ist oder es in erster Linie scheinheilig um das Image geht. Wer weiss ob solche korrupten Strukturen wie in Schaffhausen auch anderswo vorkommen, wohl leider mit Sicherheit. Daher müssten wir uns gar nicht allzu grosse Illusionen machen. Auch das Verhalten der Politiker nach Abstimmungen unbeliebte Initiativen zu verwässern oder nicht umzusetzen ist bedenklich.
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sowhat
24.05.2024 13:27registriert Dezember 2014
Hätten wir haben können. Wenn unsere damals zuständige BR die Wahrheit gesagt hätte, hätten die Stimmen vlt gereicht. 🤷🏻‍♀️ Jänu hängen wir wiedermal hinterher und müssen das nehmen, was die anderen implementieren.
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s'Paddiesli
24.05.2024 13:24registriert Mai 2017
JA zur Konzernverantwortungsinitiative!
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