#Refugees welcome: Das gilt nur für ein paar wenige Schweizer Banken.
Bild: KEYSTONE
#Refugees welcome: Bei diesen Schweizer Banken sind Flüchtlinge und Asylsuchende willkommen
Bei den meisten Schweizer Banken sind Ausländer nicht willkommen. Sie zahlen entweder hohe Gebühren oder können gar kein Konto eröffnen. Wir zeigen, welche Banken wie vorgehen.
«Flüchtlinge haben kein Handy und kein Geld.» Dieses Vorurteil hört man bei uns immer noch oft. Doch die Realitäten haben sich geändert. Wir müssten eigentlich längst begriffen haben, dass viele Menschen, die heute aus ihren Ländern flüchten, nicht mittellos sind und auch nicht sein müssen. (Darüber haben wir bereits mehrfach zum Beispiel hier und hier geschrieben.)
Flüchtlinge haben neben Handys auch Geld, das ihnen gehört, und das sie bei uns auf einem Konto anlegen möchten. Bloss wohin damit? Jede/r, der als Ausländer/in schon einmal versucht hat, in der Schweiz ein Konto zu eröffnen, weiss, wie schwierig es ist, eine Bank zu finden, die ohne Umstände ein Konto für einen Ausländer eröffnet.
Der Finanzdienstleister Moneyland hat eine Zusammenstellung gemacht, bei welchen Schweizer Banken Ausländer und Flüchtlinge ein Konto eröffnen können – und wo nicht.
Fakt ist: Ausländische Staatsangehörige mit den Ausweisen F (vorläufig
Aufgenommene), N (Asylsuchende) und S (Schutzbedürftige) sind bei vielen Schweizer Banken nicht
oder nur unter Vorbehalt willkommen.
Hier sind alle Privatpersonen mit Ausweispapieren willkommen (auch Flüchtlinge, Asylsuchende und Schutzbedürftige)
- Aargauische Kantonalbank
- Bank Coop
- Basler Kantonalbank
- Credit Suisse
- Post Finance
Hier sind Flüchtlinge und Asylsuchende mit Einschränkungen willkommen
- Banque Cantonale Vaudoise: Entscheid erfolgt individuell
- Graubündner Kantonalbank: nur vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende können ein Konto eröffnen
- Luzerner Kantonalbank: vorläufig Aufgenommene können ein Konto eröffnen, Asylsuchende und Schutzbedürftige mit Einschränkungen
- Migros Bank: Kontoeröffnungen für alle möglich, es erfolgt aber eine «individuelle» Beurteilung
- Neue Aargauer Bank: Kontoeröffnungen für alle möglich – mit Arbeitsbestätigung
- Nidwaldner Kantonalbank: Aufenthaltsbewilligung erforderlich
- Schwyzer Kantonalbank: Gesuche werden «individuell» geprüft
- Thurgauer Kantonalbank: eingeschränkt möglich
- UBS: jeder Antrag wird «individuell» geprüft
- Zürcher Kantonalbank: «Gesamtbild der Kundensituation» ist entscheidend
- Valiant: nur Ausweise F und N
- Raiffeisen: Ausweise F, N und S prinzipiell nicht hinreichend, aber mit anerkanntem Ausweis Eröffnung möglich.
Die Restriktiven (für ausländische Kunden ist es praktisch unmöglich, ein Konto zu eröffnen)
- Basellandschaftliche Kantonalbank: eingeschränkt möglich mit Ausweis F, nicht möglich mit Ausweis N und S
- Berner Kantonalbank: nicht möglich mit Ausweisen F, N, und S
- Obwaldner Kantonalbank: Kontoeröffnungen für Leute mit Ausweis F, N und S «nur in Ausnahmefällen» möglich (Dokumente liegen ausschliesslich in deutscher Sprache vor)
- St.Galler Kantonalbank: Ausweise F, N und S sind nicht als ID gültig
Überall gilt: Ohne Ausweis kein Konto
Prinzipiell betonen alle Schweizer Banken, dass sie die geltenden Regulationen und Sorgfaltspflichten
einhalten müssen. Dazu gehört die «Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der
Banken» (VSB). Diese verlangt eine ausreichende Identifizierung des Kunden. Dafür ist ein «amtlich
zugelassener» Ausweis nötig. Ohne Identifikationspapiere ist es bei keiner Bank möglich, ein Konto zu eröffnen.
Auf der sicheren Seite: Ausländer mit B- oder C-Bewilligung
«Mit einer Aufenthaltsbewilligung B, einer Niederlassungsbewilligung C oder Diplomatenstatus können
ausländische Staatsangehörige bei den meisten Banken ohne Schwierigkeiten ein Konto eröffnen», so
Felix Oeschger, Analyst bei moneyland.ch.
(egg)
Vom Krieg vertrieben und zu Fuss auf dem Weg in eine ungewisse Zukunft
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
Das könnte dich auch noch interessieren:
Abonniere unseren Newsletter
Flüchtlinge sollen nicht mehr nach Hause dürfen, dafür bei uns schneller arbeiten
Der Bundesrat verschärft die Regeln für vorläufig Aufgenommene. Sie dürfen nicht mehr in ihre Heimatländer reisen. Ausserdem soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge soll – analog zu anerkannten Flüchtlingen – ein Verbot für Reisen in deren Heimatland gelten. Das hat der Bund am Mittwoch in einer Medienmitteilung mitgeteilt. Zudem soll diesen Personen der Zugang zum Arbeitsmarkt hier in der Schweiz erleichtert werden, damit sie rascher auf eigenen Füssen stehen können.
Gleichzeitig sieht der Bundesrat Erleichterungen beim Wohnungswechsel im Inland vor, um die berufliche Integration zu fördern. Für eine neue Stelle oder …
Link zum Artikel