Das Parlament diskutiert bald über eine Reform der zweiten Säule. Zur Debatte stehen zwei Konzepte: ein Sozialpartner-Kompromiss sowie ein Vorschlag des Pensionskassenverbands. Im Volk sind die Meinungen noch nicht abschliessend gemacht.
Beide Vorschläge wollen mit verschiedenen Massnahmen dafür sorgen, dass alle Arbeitstätigen mehr und länger Geld aus dem eigenen Lohn in die eigene zweite Säule einzahlen, um nach der Pensionierung gleich viel Rente zu erhalten wie heute. So sollen die Finanzierungsprobleme der zweiten Säule gelöst und die Umverteilung von den Arbeitstätigen zu den Pensionierten beendet werden. Für Personen kurz vor der Pensionierung soll es Unterstützungsmassnahmen geben, damit sie keine Deckungslücke haben.
Der Vorschlag der Sozialpartner - gestützt vom Bundesrat - und der Vorschlag der Schweizer Pensionskassen unterscheiden sich vor allem in einem Punkt: Das Sozialpartner-Modell will die Rückstellungen der zweiten Säule nicht antasten und will die Unterstützungsmassnahmen durch höhere Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzieren; mit dem Modell des Pensionskassenverbands sollen die Unterstützungsmassnahmen für Personen kurz vor der Pensionierung ohne Mehrkosten für die Bevölkerung aus den vorhandenen Rückstellungen finanziert werden.
Eine am Montag veröffentlichte Umfrage des Forschungsinstituts GFS Bern im Auftrag des Pensionskassenverbands zeigt nun, dass der Asip-Vorschlag im Volk leicht mehr Zustimmung erhält. 53 Prozent der rund tausend Befragten sprechen sich für diesen Vorschlag aus. 40 Prozent der Stimmberechtigten geben derzeit dem Vorschlag der Sozialpartner den Vorzug.
Laut den Meinungsforschern erstaunt das Ergebnis nicht weiter, weil der Asip-Vorschlag wegen der tieferen Zusatzkosten zu punkten vermag. Die Meinungen seien aber noch nicht abschliessend gemacht, wie GFS-Bern-Co-Leiter Urs Bieri an einer virtuellen Medienkonferenz sagte. Derzeit habe das Asip-Modell «einen Zacken mehr Potenzial». Das Parlament muss nun eine mehrheitsfähige Lösung suchen.
Reformbedarf sehen alle. Die Renten der beruflichen Vorsorge sind seit längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze.
Die letzten 15 Jahre erlitten alle Reformbestrebungen der zweiten Säule Schiffbruch. 2010 scheiterte die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6.4 Prozent ohne Kompensationen mit 73 Prozent Nein-Stimmen vor dem Volk. 2017 wurde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent mit einer Kompensation in der AHV verworfen.
Das Parlament solle nun «alle Schlüssel in die Hand nehmen, um eine Lösung zu finden», hatte Sozialminister Alain Berset bei der Vorstellung der Botschaft des Bundesrats Ende November gesagt. Die Vorlage dürfe aber nicht zu einem «Selbstbedienungsladen» verkommen. (aeg/sda)
Als Mitte 20-Jährige wäre ich vom gesenkten Umwandlungssatz ebenso betroffen wie ein aktuell 60-Jähriger. Wir bilden also eine Schicksalsgemeinschaft.
Warum aber soll ich die Übergangsjahrgängen für ihr (=unser) Schicksal kompensieren?** Oder geht es einfach darum, die Jungen für dumm zu verkaufen und meine Zustimmung ist sowieso nicht gefragt?
Zum Glück gibt es den Pensionskassenverband
**Ja, der Bundesrat kann auch nach den ersten 10 Jahrgängen Kompensationszahlungen zulassen kann. Es liegt aber auf der Hand, dass diese tiefer (nahe 0) wären