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Die verrückte Geschichte von «Don Raffi» – oder warum Zürich seine Bars und Strassencafés der Korruption verdankt

Raphael Huber 1994 mit seinem Hund vor seiner toskanischen Villa. 
Raphael Huber 1994 mit seinem Hund vor seiner toskanischen Villa. Bild: KEYSTONE

Die verrückte Geschichte von «Don Raffi» – oder warum Zürich seine Bars und Strassencafés der Korruption verdankt

Wegen des weltweiten Korruptions-Skandals der FIFA steht Zürich derzeit in einem negativen Fokus. Ein lokaler Bestechungsfall zeigt, dass Korruption für die Allgemeinheit nicht immer ausschliesslich schädliche Folgen haben muss.
17.06.2015, 10:5418.06.2015, 10:00
Daniel Huber
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Wenn die Sommertage kommen, sitzt tout Zürich draussen in den Boulevard-Beizen und vergnügt sich bis tief in die Nacht hinein in unzähligen Bars. Dass dies in der Zwinglistadt möglich ist, verdanken wir nicht zuletzt einem der grössten Korruptionsskandale, der je die Schweiz erschütterte: die Zürcher Wirteaffäre.

2,3 Millionen Franken Schmiergelder hatte der Zürcher Chefbeamte Raphael Huber von 1982 bis 1991 kassiert. Gastrounternehmer und Wirte, die Huber schmierten, erhielten im Gegenzug schneller die benötigten Bewilligungen in der streng reglementierten Gastrowüste Zürich. 

Gemälde zu Wucherpreisen

Hubers Tarife waren happig: 50'000 Franken verlangte er gemäss Anklage für eine Verlängerung der Öffnungszeit, 20'000 Franken für ein Alkoholpatent. Begriffsstutzigen Gesuchstellern half der Chef der Abteilung Wirtschaftswesen bei der Finanzdirektion des Kantons Zürich mit dezenten Hinweisen wie «Ich habe auch Unkosten» oder «Ich lebe ja auch nicht von Luft allein» auf die Sprünge. 

«Don Raffi» 1994 auf seinem Weingut in der Toskana. An der Wand ein Gemälde seines Vaters.
«Don Raffi» 1994 auf seinem Weingut in der Toskana. An der Wand ein Gemälde seines Vaters.Bild: KEYSTONE

Das Bestechungsgeld floss nicht einfach so in die Tasche des geschäftstüchtigen Beamten. Er liess sich von den Gesuchstellern selbstgemalte Bilder seines 1985 verstorbenen Vaters Adolf (Künstlername «Pietri Corsen») zu Wucherpreisen abkaufen. Mit dem Erlös leistete sich Huber im toskanischen Gaiole ein Weingut mit einer ansehnlichen Villa inklusive Nebengebäude und Umschwung. 

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Am 12. November 1991 war Schluss mit dem einträglichen Geschäftsmodell. Nach einer Strafanzeige des damaligen Regierungsrates Eric Honegger wurde Huber am Morgen auf dem Weg zur Arbeit verhaftet. Amtsmissbrauch und passive Bestechung in 25 Fällen, so lautete die Anklage gegen «Don Raffi», wie die Presse den korrupten Beamten nannte.  

Flucht in die Toskana

Nach rund dreijährigen Ermittlungen begann dann im Juni 1995, genau vor 20 Jahren, der Prozess gegen Huber. Allerdings ohne die Hauptperson: «Don Raffi» hatte sich, kaum hatte man ihn zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen, in die Toskana abgesetzt. So verurteilte ihn die erste Instanz in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft. 

Huber (ganz rechts) wird im August 1998 in die Zürcher Polizeikaserne geführt. 
Huber (ganz rechts) wird im August 1998 in die Zürcher Polizeikaserne geführt. Bild: KEYSTONE

1998 lieferte ihn die italienische Justiz aus. Huber wanderte in den Knast und sass die vom Obergericht um ein halbes Jahr verkürzte Reststrafe ab. Im Sommer 2000 kam er frei und kehrte sofort auf sein Weingut «Podere Vinci» in der Toskana zurück, wo er seither lebt. 

Anstoss zur Liberalisierung

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet dieser Chefbeamte, der sich so gern im mediterranen Süden verlustierte, zuhause in Zürich lange von einer rigiden Gastro-Gesetzgebung profitieren konnte. Bedürfnisklausel – der Nachweis eines Bedürfnisses, bevor ein Restaurant eröffnet werden darf –, Wirtepatent und Kontingente für «Nachtcafés», so schrieb der Journalist Bruno Ziauddin schon vor Jahren, hätten vor allem «Don Raffi» zum Vorteil gereicht, der die Schmiergelder einkassierte. 

So sei, wie denn auch manche Gastro-Unternehmer betonten, von der Zürcher Wirteaffäre der entscheidende Anstoss zur Liberalisierung des Gastgewerbegesetzes ausgegangen. «Don Raffi» als «unfreiwilliger Gorbatschow der Zürcher Beizenszene» habe das überholte Gesetz mit seinen kriminellen Machenschaften endgültig diskreditiert. In der Tat sagten am 1. Dezember 1996 im Kanton Zürich 59,4 Prozent Ja zur Totalrevision des Gesetzes, die 1998 in Kraft trat. 

Diese Liberalisierung wiederum veränderte nachhaltig das Gesicht der Stadt, in der es zuvor noch Rayonverbote für Restaurants gegeben hatte: Boulevard-Cafés eroberten den öffentlichen Raum, Fast-Food-Stände machten sich breit, die Gastronomie ging auf die Strasse. Es ereignete sich das, was man gern die «Mediterranisierung Zürichs» nennt. 

Langsame Justiz

Dass der verurteilte Raphael Huber übrigens immer noch in einer toskanischen Villa wohnt, liegt an der Langsamkeit der Zürcher Justiz. Als die Behörden Vermögenswerte von Huber in der Toskana eintreiben wollten, hatte der sein Gut schon längst an seine Haushälterin Angelina überschrieben, seine heutige Ehefrau. Eine Strafanzeige gegen «Don Raffi» wurde von der italienischen Justiz abgeschmettert. 

Das Zürcher Obergericht hatte Huber 1998 zur Zahlung von rund 1,4 Millionen Franken verurteilt; in dieser Summe waren unrechtmässig erworbene Bestechungsgelder in Höhe von 920'000 und eine Busse von 200'000 Franken enthalten. 2006 erliess ihm das Gericht die Restschuld von gegen 300'000 Franken – wegen Aussichtslosigkeit, den Betrag einzutreiben. 

Idyll: Hubers Weingut in Gaiole. 
Idyll: Hubers Weingut in Gaiole. Bild: KEYSTONE
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