Wirtschaft
Schweiz

Fraktionen nominieren 14 Kandidierende für PUK zur CS-Krise

Diese 14 Kandidierende für die PUK wollen die CS-Krise unter die Lupe nehmen

13.06.2023, 17:45
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Nun scheint klar, wer in der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung der CS-Notübernahme sitzen wird. Die sechs Bundeshausfraktionen haben insgesamt 14 Kandidierende nominiert. Offen bleibt bis am Mittwoch, wer das Gremium präsidieren wird.

Die Büros des Ständerates und des Nationalrates werden die PUK, deren Präsidium sowie Vizepräsidium am Mittwochnachmittag formell wählen. Insgesamt werden 14 Parlamentarier - je sieben aus dem National- und dem Ständerat - Einsitz nehmen. Jedes Büro wählt die Mitglieder seines Rates.

In den vergangenen Tagen haben die Fraktionen ihre geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten für den PUK-Einsitz nominiert. Weil nun insgesamt genau 14 Kandidierende bekannt sind, dürfte es zu keinen Überraschungen oder Kampfwahlen kommen.

Elf Deutschschweizer, neun Männer

Für die grösste Parlamentsfraktion, die SVP, dürften der Berner Ständerat Werner Salzmann sowie die Zürcher Nationalräte Thomas Matter und Alfred Heer in die PUK gewählt werden. Die Mitte-Fraktion setzt auf die Ständerätinnen Heidi Z'graggen (UR) und Isabelle Chassot (FR) sowie Nationalrat Leo Müller (LU). Die FDP-Fraktion hat die Baselbieter Nationalrätin Daniela Schneeberger sowie die Ständeräte Philippe Bauer (NE) und Andrea Caroni (AR) für die PUK vorgeschlagen.

Nationalrat Roger Nordmann (FR) sowie Ständerat Daniel Jositsch (ZH) werden die SP in der PUK vertreten. Die Fraktion der Grünen nominierte Ständerätin Maya Graf (BL) und Nationalrätin Franziska Ryser (SG). Der Luzerner Nationalrat Roland Fischer schliesslich soll die GLP vertreten.

Auffallend ist, dass elf der 14 Vorgeschlagenen aus der Deutschschweiz stammen. Nominiert sind zudem insgesamt neun Männer und fünf Frauen.

Run aufs Präsidium

Offen ist, wer den prestigeträchtigen Posten der PUK-Präsidentin oder des PUK-Präsidenten übernehmen wird. Die Koordinationskonferenz - das Gremium aus Nationalrats- und Ständeratsbüro - wird diesen Entscheid am frühen Mittwochnachmittag fällen. Der Präsident oder die Präsidentin sowie der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin dürfen nicht dem gleichen Rat angehören.

Wegen der Mehrheitsverhältnisse in den Ratsbüros ist es wahrscheinlich, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin aus der politischen Mitte das Rennen ums Präsidium machen wird.

Die Polparteien würden dann wie die wirtschaftsnahe FDP und die nicht in der Regierung vertretenen Grünen leer ausgehen. FDP und Grüne meldeten bei der Nomination für die PUK kein explizites Interesse am Vorsitz des Gremiums an.

Nicht ausgeschlossen werden darf, dass der GLP-Vertreter am Schluss obsiegen wird. Der 58-jährige Roland Fischer verfügt als Ökonom und Finanzexperte über das nötige Knowhow und Handwerk für diese wichtige Aufgabe. Fischer ist zudem Präsident der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N).

Mitte-Trio mit guten Chancen

Mehrere Politbeobachter sehen jedoch die Mitte-Fraktion in der Favoritenrolle. Oft genannt wird die Freiburger Ständerätin Isabelle Chassot. Aber auch ihre Urner Ratskollegin Heidi Z'graggen und Nationalrat Leo Müller (LU) könnten Chancen haben.

Die SVP sieht Alfred Heer als geeignetsten Kandidaten fürs PUK-Präsidium. Er verfüge als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK-N) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) über grosse Erfahrung.

Die SP hatte bereits vor einer Woche ihren Fraktionschef Roger Nordmann für das Präsidium nominiert. Nordmann trat gleichzeitig von seinem Amt in der Fraktionsspitze zurück.

Fünfte PUK in der Geschichte

Die PUK soll die Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS und die damit zusammenhängenden Bundesratsentscheide umfassend aufarbeiten. Das Parlament beschloss die Einsetzung der PUK vergangene Woche. Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben. Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse sei notwendig und sinnvoll.

In der Geschichte des Bundesstaats wurde bisher erst fünf Mal eine PUK eingesetzt. Sie ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht und kann insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Zusätzlich kann sie einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen. (sda)

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