EU-Verhandlungen
26.02.2014, 07:4526.02.2014, 07:54
- Besonders hervorzuheben ist die sogenannte Sonderlösung, wonach Liechtenstein sich verpflichtet, jährlich eine Mindestzahl an Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen.
- Darüber hinaus ist das Fürstentum frei, die Zuwanderung zu beschränken.
- Das Modell Lichtenstein zeigt: Die EU schliesst eine Kontingentierung der Zuwanderung nicht per se aus, wenn der betreffende Staat nicht die Weiterentwicklung von EU-Recht ablehnt und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung berücksichtigt.
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