Wegen der Masseneinwanderungsinitiative hat der Bundesrat seine Pläne zur Verstärkung der flankierenden Massnahmen auf Eis gelegt. Nur die Obergrenze der Bussen für Verstösse gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen soll von heute 5000 Franken auf 30'000 Franken erhöht werden.
Die höheren Sanktionen sollen einerseits gegen ausländische Arbeitgeber ausgesprochen werden können, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden und gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen. Andererseits sollen die Kantone Schweizer Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen können, die gegen einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen verstossen.
Die flankierenden Massnahmen sind parallel zur Personenfreizügigkeit 2004 in Kraft getreten. Sie sollen verhindern, dass die Löhne unter Druck geraten, weil keine vorgängige Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr durchgeführt wird. Gesetzliche Grundlage ist das Entsendegesetz. Dieses würde mit dem Ende der Personenfreizügigkeit automatisch ausser Kraft treten.
Die vorliegende Gesetzesänderung hat bereits den Segen der Sozialpartner. Auch darüber, diese vor der geplanten Revision des Schwarzarbeitsgesetzes zu behandeln, bestand laut Bundesrat Einigkeit. Nun muss sich das Parlament mit den Vorschlägen befassen. (whr/sda)