Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus: In den vergangenen zwei Wochen meldeten Moldawien und Rumänien neue Ausbrüche der Seuche. Zugleich steigt die Zahl der bei Wildschweinen festgestellten ASP-Fälle weiter an. Sechzehn Länder haben mindestens einen Fall bestätigt. Stark betroffen sind unter anderem besonders unsere Nachbarländer Deutschland und Italien. In absehbarer Zeit dürfte die Seuche auch die Schweiz erreichen.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Afrikanischen Schweinepest findest du in dieser Übersicht.
Die Schweinepest hat nichts mit der Schweinegrippe zu tun. Diese wird vom Influenzavirus A/H1N1 verursacht, das auch Menschen infizieren kann. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist dagegen eine schwere, hochansteckende und unheilbare Viruserkrankung, die ausschliesslich Haus- und Wildschweine befällt. Sie endet bei diesen meist tödlich: 95 Prozent der erkrankten Tiere sterben innerhalb weniger Tage. Für andere Tiere und den Menschen ist die Seuche indes nicht gefährlich. Auch beim Verzehr von kontaminiertem Fleisch besteht keine Ansteckungsgefahr für den Menschen.
Die ursprünglich in Afrika beheimatete Tierseuche wurde 2007 durch ein Transportschiff in Georgien eingeschleppt und verbreitete sich darauf in die Ukraine, nach Belarus und Russland. 2014 erreichte sie die östlichen Mitgliedsstaaten der EU und verbreitete sich 2020 weiter nach Deutschland. Bisher ist es in keinem der betroffenen Länder gelungen, das Virus nach der Einschleppung in die Wildschweinpopulation wieder auszurotten.
Verlauf und Symptome der ASP ähneln stark jenen der Klassischen Schweinepest (KSP). Je nach Verlaufsform treten gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unterschiedliche Symptome auf:
Bei diesen Symptomen muss sofort der Bestandestierarzt benachrichtigt werden, damit ein Seuchenverdacht abgeklärt werden kann.
Beide Tierseuchen befallen Haus- und Wildschweine und sind unheilbar, können aber nicht auf andere Tierarten oder den Menschen übertragen werden. Obwohl sich die Symptome der beiden Viruserkrankungen stark ähneln, sind die Erreger der KSP und der ASP nicht näher miteinander verwandt. Die ASP ist deutlich weniger ansteckend als die KSP. Beide Tierseuchen sind anzeigepflichtig; im Seuchenfall muss der gesamte Tierbestand getötet und unschädlich beseitigt werden.
In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken (Ornithodorus moubata) das Virus der ASP. Der Erreger bleibt ausserordentlich lange ansteckungsfähig und kann in der Umwelt lange überleben; in einem Kadaver etwa über mehrere Monate. Bereits geringe Virusmengen reichen für eine Ansteckung. Wenn der Erreger sich im Blutkreislauf befindet, wird er über Harn, Speichel, Kot, Augen- und Nasensekret bis zum Tod des Tieres ausgeschieden. Selbst grosse Tierbestände können daher innerhalb einer Woche vollständig infiziert sein.
Das Virus kann durch direkten Kontakt mit einem erkrankten Tier, aber auch durch Kontakt mit virushaltigem Schweinefleisch (z. B. achtlos entsorgte virushaltige Essensreste) oder mit kontaminierten Gegenständen (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge usw.) übertragen werden.
Bei Wildschweinen kann es auch zur Übertragung des Erregers von Kadavern oder Körperflüssigkeiten infizierter Tiere auf gesunde Schweine kommen. Die Ausbreitung über Wildschweine erfolgt allerdings eher langsam und über kurze Distanzen. Wenn der Erreger über weite Distanzen verschleppt wird, geschieht dies meistens durch menschliche Aktivitäten.
Derzeit existiert kein Impfstoff gegen die Krankheit, im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest. Versuche haben gezeigt, dass geimpfte Tiere beinahe keine Antikörper im Blut aufweisen. Sie erkranken daher bei erneuter Infektion wieder.
Bisher gab es in der Schweiz noch keine Fälle der Afrikanischen Schweinepest. Das Risiko, dass der Erreger auch in die Schweiz eingeschleppt wird, ist freilich hoch. Wie Martin Reist, Leiter der Abteilung Tiergesundheit und Tierschutz des BLV, gegenüber SRF erklärt, stellt die Seuche eine reale Bedrohung für die Schweiz dar. Neben der Gefahr, dass infizierte Wildschweine etwa aus Italien den Erreger einschleppen könnten, sei auch der Mensch ein Risikofaktor: «Ein im Ausland gekauftes, achtlos weggeworfenes Sandwich könnte ein Schwein anstecken.»
Um die Verschleppung des Erregers in die Schweiz zu verhindern, ist die Einfuhr von lebenden Schweinen, Schweinesperma, -eizellen und -embryonen sowie von frischem Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen aus bestimmten Regionen in Estland, Lettland, Litauen und Polen sowie aus Sardinien verboten.
Das BLV empfiehlt Privatpersonen dringend, auf das Mitbringen von Schweinefleischprodukten zu verzichten, wenn sie aus betroffenen Gebieten in die Schweiz zurückkehren. Zudem sollten Speisereste grundsätzlich nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
Jäger sollten grösste Sorgfalt im Kontakt mit Jagdhunden walten lassen sowie Kleidung und Werkzeuge regelmässig wechseln. Bei einem möglichen Kontakt mit dem Virus sollten Kleidungsstücke bei mindestens 70 °C gewaschen werden.
Für alle, die Tiere halten, betreuen oder behandeln, besteht eine Meldepflicht. Verdachtsfälle müssen sofort dem Bestandestierarzt gemeldet werden. Für Tierhalter hat das BLV Merkblätter mit wichtigen Informationen erstellt, die hier heruntergeladen werden können:
(dhr)