Peter Meyer-Fürst macht seit Jahren immer wieder Schlagzeilen wegen misslungener Schönheitsoperationen.Bild: KEYSTONE
Fall Meyer-Fürst
13.02.2015, 19:1916.02.2015, 11:42
Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat die Tagesklinik am Bellvue, an der Peter Meyer-Fürst operierte, vorläufig geschlossen, berichtet SRF Online. Bis auf weiteres darf in der Schönheitsklinik niemand mehr operieren. Das bestätigte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger gegenüber der SRF-Sendung «Schweiz aktuell».
Die Tagesklinik ist bereits seit Mittwoch geschlossen. «Wir haben vor Ort einen Augenschein genommen. Gestützt darauf haben wir entschieden, dass die Patientensicherheit nicht gewährleistet ist», sagte Heiniger gegenüber «Schweiz aktuell». Die Gesundheitsdirektion reagierte somit auf massive Vorwürfe an den 78-jährigen Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst, die in der Konsumentensendung «Kassensturz» erhoben worden sind.
Mit einer versteckten Kamera hat «Kassensturz» im Januar dieses Jahres aufgedeckt, was der am Bellevue in Zürich tätige Doktor im Namen der Schönheit so alles treibt. Dabei kam eine ganze Reihe an fragwürdigen Handlungen zusammen:
- Er ist bereit, einem Teenager ohne Notwendigkeit die Brüste zu vergrössern.
- Er spielt die Gefahren der OP herunter und klärt ungenügend über Risiken auf.
- Er fummelt bei der Untersuchung auffallend oft an den Brüsten seiner Patientinnen herum, dabei ist er grob und duzt die Frauen herablassend.
- Mehrere Patientinnen konnten glaubhaft bezeugen, von «Busen-Meyer» sexuell belästigt worden zu sein: Eine Frau berichtete, dass er seine Hose öffnete und sich auf sie legen wollte, während er sie auf dem Bett seiner Praxis behandelte.
Meyer-Fürst sorgt seit Jahren immer wieder für Schlagzeilen, vor allem wegen misslungener Behandlungen. Im jüngsten Fall hatte sich eine junge Frau die Brüste verkleinern lassen, es kam aber zu einem Blutstau, und ihre Brustwarzen starben ab.
Brust-OP-Pfusch von Peter Meyer-Fürst
Aus dem «Kassensturz» vom 20.01.2015.video: youtube/SRF Gegen Meyer-Fürst läuft mittlerweile ein Verfahren. Bereits vor einer Woche hatte ihm die Gesundheitsdirektion ein Operationsverbot bis zur Klärung der Vorwürfe erteilt.
Mögliche Folgen der Untersuchung seien eine Geldstrafe oder sogar der Ausschluss aus dem Berufsverband FMH. Dies hätte zur Folge, dass Meyer-Fürst seine Operationen nicht mehr über die Krankenkassen abrechnen könnte. Nach einem Ausschluss könnte er demnach nur noch Privatpatienten behandeln, so Michael Kohlbacher, Generalsekretär der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich.
(oli/sda)
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