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«Du huere Wixxer, ich han druckt» – Pendlerin flippt aus und beleidigt Buschauffeur

«Du huere Wixxer, ich han druckt» – Pendlerin flippt aus und beleidigt Buschauffeur

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Bild: ZüriToday
Weil eine Frau in Wetzikon nicht wie gewünscht aus einem Bus aussteigen kann, wird sie ausfällig und beleidigt den Buschauffeur. Die 46-Jährige wurde nun verurteilt. Der Umgangston im ÖV ist in den vergangenen Jahren rauer geworden.
21.02.2023, 05:5821.02.2023, 09:38
Orgetorix Kuhn / ch media

Tatort Bus, nach 18 Uhr: Anstatt zu stoppen, fährt der Bus der Linie 857 an der Haltestelle Wildbach in Wetzikon vorbei. Dies passt einer 46-jährigen Buchhalterin gar nicht. Sie schreit in Richtung des Chauffeurs: «Du huere Wixxer, ich han druckt».

Bei der nächsten Haltestelle, dem Bahnhof Wetzikon, kann die Frau dann aus dem Bus aussteigen. Sie ist aber den Ausführungen im Strafbefehl nach zu urteilen noch immer in Rage, sie bezeichnet den Buschauffeur im Vorbeigehen als «Arschloch», «Hurensohn» und «Motherfucker».

Dies geschieht im August 2022, was darauf folgt, sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft See/Oberland und jetzt eine Verurteilung.

Interne Meldestelle bei den VZO

Auf Anfrage von ZüriToday heisst es bei den Verkehrsbetrieben Zürcher Oberland VZO, dass es für solche Vorfälle eine interne Meldestelle gäbe. Jeder einzelne Chauffeur entscheide dann aber selbst, ob der Vorfall der Polizei gemeldet wird. Ist eine Beschimpfung nämlich einmal bei der Polizei gemeldet, muss diese unabhängig von einer Strafanzeige ermitteln. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Offizialdelikt.

Gemäss den VZO meldet sich pro Monat im Durchschnitt einer der total 300 Chauffeure bei der Meldestelle. «Die effektive Anzahl der Vorfälle dürfte deutlich höher liegen als die bei uns gemeldeten», sagt VZO-Dirketor Werner Trachsel. «Die Stimmung ist nach Aussagen einiger Mitarbeitenden aggressiver als vor zwei, drei Jahren.»

300 Franken Busse

Für ihre Ausfälligkeiten wird die 46-jährige Frau nun zur Kasse gebeten. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilt sie wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken, Probezeit zwei Jahre. Dazu kommt ein Busse von 300 Franken, diese muss die Frau aus Zürich bezahlen, genauso wie die 800 Franken Verfahrensgebühren.

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