Die Abwahl aus dem Parlament kommt meist überraschend – und hat oft finanzielle Schwierigkeiten zur Folge. 2007 traf es Heiner Studer (EVP), 2011 Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP), Marlies Bänziger (Grüne) und Pius Segmüller (CVP) und 2015 Andy Tschümperlin (SP). Sie alle beantragten vorübergehend Überbrückungshilfe. Das bestätigten sie öffentlich.
Parlamentarier, die aus dem Ratsbetrieb ausscheiden, können während maximal zweier Jahre eine Überbrückungshilfe von höchstens 28'200 Franken pro Jahr oder 2350 Franken pro Monat bekommen, was der maximalen AHV-Rente entspricht.
Das hält die Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli für falsch. Sie will die Überbrückungshilfe für Parlamentarier abschaffen. Sie sollen sich künftig bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) arbeitslos melden müssen wie andere Bürger. Das fordert Rickli in einer parlamentarischen Initiative. «Die Überbrückungshilfe wird – auf Gesuch – ausbezahlt, obwohl die Parlamentarier die gleichen Möglichkeiten haben, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen wie ‹normale› Arbeitnehmer», sagt Rickli. «Dies kommt einer Besserstellung der Parlamentarier gleich, auch weil sie nicht den Pflichten von ALV-Bezügern bezüglich Stellensuche nachkommen müssen.»
Das Instrument der Überbrückungshilfe für Parlamentarier war 2003 eingeführt worden. Seit 2004 bezogen 22 ehemalige Parlamentarier total 820'000 Franken. Für 2016 sind 170'000 Franken Überbrückungshilfe budgetiert.
Sie könne auch im Fall von «Bedürftigkeit» beantragt werden, schreibt Rickli in der parlamentarischen Initiative. Das sei «sehr fragwürdig» angesichts der Entschädigung von Parlamentariern, die in den letzten Jahrzehnten stets gestiegen sei.
Verdienten Nationalräte 2004 in einem Jahr im Schnitt total rund 120'0000 Franken, sind es 2015 im Schnitt rund 140'000 Franken. Dazu gehört das Jahreseinkommen, das zwischen 2004 und 2015 von 21'000 auf 26'000 Franken anstieg, die Taggelder (von 36'800 auf 39'216 Franken) und die Jahresentschädigung (von 30'000 auf 33'000 Franken).
Dass das zunehmend Berufspolitiker anzieht, ist Rickli ein Dorn im Auge. Die höheren Einkünfte seien «eine ungute Entwicklung für das Milizsystem», sagt sie. «Viele Parlamentarier üben keinen Beruf mehr aus, Einzelne haben gar nie einen ausgeübt.» Sie müssten nach einer Abwahl aber in der Lage sein, einen Beruf auszuüben. «Finden sie keine Stelle», sagt Rickli, «sollen sie sich, wie normale Arbeitnehmer auch, beim RAV melden.» Bei der Überbrückungshilfe und der Arbeitslosenversicherung (ALV) gehe es um zwei verschiedene Kassen, betont Rickli. «Die Überbrückungshilfe wird mit Steuergeldern bezahlt», sagt sie. «Die ALV hingegen ist eine Sozialversicherung.»
75'000 Franken beträgt das durchschnittliche ALV-pflichtige Einkommen eines Parlamentariers. Würde sich ein Parlamentarier, der aus dem Ratsbetrieb schied, beim RAV melden, bekäme er 70 oder 80 Prozent (52'000 bis 60'000 Franken) pro Jahr.
Abgewählte Politiker sagen, ein Gang ans RAV sei vor allem in kleinen Kantonen schwierig. Rickli aber findet, arbeitslose Politiker dürften nicht anders behandelt werden als andere Arbeitslose.
(trs)