Die EU-Kommission will ein Sanktionsverfahren gegen Polen wegen Gefährdung von Grundwerten der EU einleiten. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Es ist das erste Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge in der Geschichte der Gemeinschaft.
Grund sind die Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, die aus Sicht der Kommission die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung aushöhlen.
Man tue dies nur schweren Herzens, aber es gebe keine andere Option, sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. «Es geht hier nicht nur um Polen, es geht um die gesamte Europäische Union.»
Allerdings betonte er die weitere Dialogbereitschaft der Kommission. Er gab klare Empfehlungen an die Regierung in Warschau, wie sie den Konflikt beilegen könne. Sollte sie dem binnen drei Monaten folgen, werde die Kommission erneut beraten, sagte Timmermans.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker teilte auf Twitter mit, dass er Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki für den 9. Januar zum Gespräch eingeladen habe.
To trudny dzień dla Polski, ale także dla UE. W takich chwilach szczególnie potrzebny jest dialog. Dlatego zaprosiłem @PremierRP @MorawieckiM do Brukseli, aby kontynuować naszą rozmowę rozpoczętą na Radzie Europejskiej. pic.twitter.com/gIOeW6c2ng
— Jean-Claude Juncker (@JunckerEU) 20. Dezember 2017
Entscheidungen im Verfahren nach Artikel 7 liegen beim Rat der Mitgliedsländer. Nach dem Antrag der Kommission könnten diese mit Vier-Fünftel-Mehrheit feststellen, dass die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der EU besteht. Vorher muss der Rat allerdings die Zustimmung des EU-Parlaments einholen, das erst im Januar wieder tagt.
Polens nationalkonservative Regierung kommentierte die Entscheidung Brüssels betont ruhig. «Ich nehme die Entscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis», sagte am Mittwoch Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro.
Ziobro, der durch bereits geltende und teilweise geplante Gesetze weitreichende Befugnisse über die Justiz erhält, wies die Vorwürfe zurück. Er betonte, Polen sei ein rechtsstaatliches Land und werde auf EU-Ebene nur geschätzt, wenn es ein funktionierendes Gerichtswesen habe. Deswegen müsse man die Justizreformen umsetzen.
Die PiS argumentiert, der Justizapparat sei seit dem Ende des Kommunismus 1989 nicht reformiert worden und die Richter seien grösstenteils korrupt.
Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki verteidigte die umstrittene Justizreform gegen die massive Kritik der EU-Kommission. Die Reform sei notwendig, erklärte er am Mittwoch via Twitter. Für Polen sei der Rechtsstaat genauso bedeutsam wie für die Europäische Union, versicherte Morawiecki. Er trete für einen Dialog in Offenheit und Ehrlichkeit ein.
Der neue polnische Ministerpräsident Morawiecki hatte schon vor dem Entscheid ein Gespräch mit EU-Kommissionspräsident Juncker für Januar angekündigt. Zudem hatte er gesagt, er hoffe, Warschau und Brüssel würden auch im Falle eines Verfahrens eine Ebene der Zusammenarbeit finden. Allerdings lehnte er die Rücknahme der Justizreformen ab, die den Streit mit Brüssel zuletzt eskalieren liessen.
Die polnische Regierungspartei PiS hatte in den vergangenen Tagen zwei weitere Gesetze durch das Parlament gebracht, mit denen das Oberste Gericht und der Landesjustizrat reformiert werden sollen. Die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda fehlte zuletzt noch.
Rechtsexperten kritisieren, mit der Neuregelung gewinne die PiS Einfluss auf Richter und Gerichte. Die EU-Kommission warnt schon seit Anfang 2016, dass die bereits damals begonnenen Justizreformen in Polen den Rechtsstaat aushöhlen könnten.
Das Verfahren nach Artikel 7 gilt als schärfste mögliche Massregelung eines Mitgliedsstaats. Als letzte Konsequenz ist damit die Aussetzung von Stimmrechten möglich. Allerdings sind die Hürden hoch.
Sollte der Rat die Gefahr einer Verletzung der Rechtsstaatlichkeit feststellen, wäre dies zunächst mit Empfehlungen an Polen verbunden. Erst im nächsten Schritt könnte der Rat die tatsächliche Verletzung der Rechtsstaatlichkeit festhalten - allerdings nur einstimmig. Da Ungarn sein Veto angekündigt hat, gilt dies als unwahrscheinlich. In dem Fall wäre auch die Aussetzung der Stimmrechte nicht möglich. (sda/dpa)