Schweiz
Tessin

Polizist erschiesst einen Asylsuchenden – in der Schweiz kommt es kaum zum Waffeneinsatz

Untersuchungsbeamte der Tessiner Polizei betreten am Samstag, 7. Oktober 2017, die Asylunterkunft in Brissago, wo ein Polizist waehrend eines Einsatzes in der Nacht einen Asylsuchenden erschossen hat. ...
Untersuchungsbeamte der Tessiner Polizei betreten die Asylunterkunft in Brissago, wo ein Polizist während eines Einsatzes in der Nacht einen Asylsuchenden erschossen hat. Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Polizist erschiesst 38-jährigen Asylsuchenden aus Sri Lanka: «Schüsse nur im Notfall»

In der Nacht auf heute erschoss ein Tessiner Polizist einen Asylsuchenden, weil dieser mit zwei Messern bewaffnet war und andere Personen gefährdete. Ein seltener Fall, denn Schusswaffen kommen in der Schweiz so gut wie nie zum Einsatz. 
07.10.2017, 15:5607.10.2017, 16:19
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In der Tessiner Grenzgemeinde Brissago hat ein Polizist während eines Einsatzes vergangene Nacht einen Asylsuchenden erschossen. Der Mann war mit zwei Messern bewaffnet. Dem Einsatz war ein Streit vorausgegangen. 

Wie die Polizei am Samstagnachmittag mitteilte, handelt es sich bei dem Schussopfer um einen 38-Jährigen Mann aus Sri Lanka. Weitere Informationen wurden nicht veröffentlicht.

Dass ein Polizist einen Menschen erschiesst, kommt in der Schweiz selten vor. 2016 wurden laut der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) insgesamt 15 Waffeneinsätze registriert. Wie die Waffeneinsätze endeten, wird in der Mitteilung nicht erläutert.

Polizisten werden in den Bereichen Deeskalation, Kommunikation und Selbstverteidigung so geschult, dass die Waffe erst im äussersten Notfall zum Zug kommt. Denn die Polizisten verfügen, so die KKPKS, «über zahlreiche mildere Einsatzmittel», beispielsweise Elektroimpulspistolen (Taser). 

Der Schusswaffengebrauch von Ordnungshütern ist zudem in den kantonalen Polizeigesetzen verankert. Im Falle des Tessins in Artikel vier. Dort heisst es, dass Waffen erst im äussersten Notfall eingesetzt werden können, so zum Beispiel wenn der Polizist oder andere Personen an Leib und Leben gefährdet sind. Oder aber um Geiseln zu befreien. 

Laut Stefano Ganettoni, von der Tessiner Kantonspolizei, sei es beim nächtlichen Einsatz «um Menschenleben gegangen». Der Schütze wird folglich auf Artikel vier des Polizeigesetzes Bezug nehmen. Ob es sich tatsächlich um einen äussersten Notfall gehandelt hat, wird sich zeigen.

Der Polizist, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, und die anwesenden Zeugen wurden inzwischen befragt. Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet. (ohe)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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häfi der Spinat
07.10.2017 16:36registriert Juli 2017
Wieso haben wir eigentlich immer noch "Asylsuchende" die aus Sry Lanka kommen?
Auf welcher Route komme die überhaupt hierher?
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atomschlaf
07.10.2017 16:03registriert Juli 2015
Warum haben wir eigentlich immer noch Asylsuchende aus Sri Lanka, wenn doch der Bürgerkrieg schon längst vorbei ist?
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