Schweiz
Justiz

FC St. Gallen: Pyro-Werfer kann mit tieferer Strafe rechnen

Ostschweizer Pyro-Werfer kann mit tieferer Strafe rechnen

13.03.2019, 12:0013.03.2019, 12:04
Mehr «Schweiz»
ARCHIVBILD ZUR URTEILSEROEFFNUNG GEGEN OSTSCHWEIZER PYRO-WERFER --- Fans von St .Gallen zuenden Pyros am Super League Fussballspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Basel am Sonntag, 4. Mai 2014, ...
Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Fans des FC St. Gallen teilweise gutgeheissen, der während eines Spiels im Luzerner Fussballstadion Pyros auf das Spielfeld warf. Das Bundesstrafgericht muss die Höhe der Strafe neu beurteilen.

Das Bundesgericht führt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil aus, die Vorinstanz habe das zumindest teilweise vorhandene Unrechtsbewusstsein des heute 26-Jährigen ausser Acht gelassen. Zudem habe das Bundesstrafgericht das subjektive Verschulden des Verurteilten in einem Punkt falsch gewichtet.

Beides hat Einfluss auf die Strafzumessung, weshalb der Fussball-Fan mit einer tieferen Strafe rechnen kann. Das Bundesstrafgericht verurteilte ihn im August 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten - die Hälfte davon sollte er absitzen. Zudem sprach das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken und eine Busse von 700 Franken aus.

Das Bundesgericht befand den jungen Mann schuldig der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, der schweren Körperverletzung zum Nachteil eines Zuschauers, der mehrfachen Sachbeschädigung und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Der Verurteilte hatte im Februar 2016 zwei sogenannte Rauchtöpfe auf das Spielfeld geworfen, die einen beissenden, schwarzen Rauch entwickeln. Danach warf er einen sogenannten Kreiselblitz auf das Feld, der nicht detonierte. Der zweite Kreiselblitz zündete hingegen, was bei einem Zuschauer zu einem irreversiblen Hörschaden führte.

Keine Bewilligung nötig

Bei diesem zweiten Pyro-Wurf erachtete das Bundesstrafgericht das subjektive Verschulden höher als beim ersten Wurf. Das ist gemäss Bundesgericht jedoch nicht nachvollziehbar, weil die Ausgangslage bei beiden Würfen die gleiche war.

Beim Fussball-Fan zu Hause fand die Polizei bei einer Hausdurchsuchung zudem rund 100 Kilogramm pyrotechnischer Gegenstände. Die diesbezügliche Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz hat das Bundesgericht aufgehoben, weil der Besitz nicht bewilligungspflichtig ist. Etwas anderes hatte die Bundesanwaltschaft dem Mann in der Anklage nicht vorgeworfen. (Urteile 6B_1248/20117 und 6B_1278/2017 vom 21.02.2019) (aeg/sda)

Vier Jahre Knast für Ostschweizer Pyro-Werfer gefordert

Video: srf

Das ist der moderne Fussball

Alle Storys anzeigen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Elpampa
13.03.2019 12:42registriert September 2018
Ein gutachten der suva hat klar gesagt, dass der hörschaden nicht vom böller kommt bzw schon vorher vorhanden war. So sehr ich diese Tat verabscheue, müsste meiner Meinung nach dies schon berücksichtigt werden. Vor allem weil zig Personen (u.a. Zibung) viel näher am „explosionsort“ waren.
2413
Melden
Zum Kommentar
1
Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Zur Story