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Coronavirus: So will der Bundesrat eine Konkurswelle verhindern

Kaum mehr Geld fuer den taeglichen Einkauf - die Corona-Krise bringt Menschen am Existenzminimum in akute Notlagen. // Weiterer Text ueber ots und www.presseportal.ch/de/nr/100000088 (PPR/obs/Caritas  ...
Kleine Läden sollen möglichst vor dem Konkurs bewahrt werden. Bild: KEYSTONE

Die juristische Seite: So will der Bundesrat eine Konkurswelle verhindern

09.04.2020, 08:2909.04.2020, 10:22
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So sehr die Massnahme des Bundesrats gegen der Ausweitung der Covid-19-Pandemie auch greifen: Für die Wirtschaft sind ihre Auswirkungen hart. Viele Firmen sind in ihrer Existenz bedroht. Nun sucht der Bundesrat nach Wegen, wie Konkurse verhindert werden können.

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Als Notmassnahme hatte er im März ein Betreibungsverbot verhängt und die Zivil- und Verwaltungsverfahren gestoppt. Diese Massnahmen laufen eine Woche nach Ostern aus. Und sie werden nicht verlängert, wie der Bundesrat am Donnerstag mitteilte.

Der Fristenstillstand im Betreibungswesen sei langfristig kein geeignetes Instrument, um den gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Auch die verbürgten Überbrückungskredite können nach Einschätzung des Bundesrats nicht alle coronabedingten Konkurse verhindern.

Was will der Bundesrat anpassen?

Der Bundesrat erwägt, das Kapitalschutzrecht sowie das Sanierungs- und Stundungsrecht anzupassen, um die Schweiz vor unnötigen Konkursen zu bewahren. Eine Konkurswelle würde die Konjunktur gemäss den jüngsten Prognosen nachhaltig beeinträchtigen und eine Erholung der Wirtschaft stark verzögern. Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis nächste Woche geeignete Massnahmen vorzuschlagen.

Und konkret?

Geprüft wird unter anderem eine vorübergehende Regelung, wonach Unternehmen bei drohender coronabedingter Überschuldung mit der Konkursanmeldung zuwarten können. Voraussetzung ist, dass Aussicht besteht, eine Überschuldung nach der Krise zu beheben. Heute muss der Verwaltungsrat eine drohende Überschuldung sofort dem Richter melden.

Und weiter?

Spielraum sieht der Bundesrat auch im Nachlassrecht. Für KMU, die allein wegen der Coronapandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will er zudem eine befristete Stundung einführen. Diese Massnahmen sollen den Unternehmen Zeit verschaffen, um ihr Geschäft zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen, wie der Bundesrat schreibt.

Ist eine Notstundung ein Thema?

Nein, die Notstundung will der Bundesrat jedoch nicht zur Anwendung bringen. Diese ist im Schulbetreibungs- und Konkursrecht vorgesehen für «ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere im Falle einer andauernden wirtschaftlichen Krise». Sie würde den Schuldnern die Möglichkeit geben, eine Stundung von bis zu sechs Monaten zu verlangen.

Was sagen die Betroffenen dazu?

Das Bundesamt für Justiz hat zu diesen Vorschlägen bereits eine öffentliche Konsultation durchgeführt. In den rund hundert Stellungnahmen wurde die Stossrichtung mehrheitlich unterstützt, wie der Bundesrat schreibt.

Was ist mit den Gerichten?

Für Zivilverfahren werden zur Entlastung der Gerichte vorübergehende Spezialregelungen geprüft. Von den Gerichten wurde angeregt, den Einsatz von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen, wie dies in Verwaltungsverfahren bereits möglich ist.

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