Schweiz
Wirtschaft

Berufsverbot für Ex-Chefjuristen der Privatbank BSI bestätigt

Berufsverbot für Ex-Chefjuristen der Privatbank BSI bestätigt

23.08.2021, 12:0023.08.2021, 12:08
Das Logo der Tessiner Privatbank BSI in Lugano am Montag, 14. Juli 2014. Die Privatbank BSI mit Sitz in Lugano erhaelt einen neuen Besitzer: Sie wird vom italienischen Versicherungskonzern Generali an ...
Bild: TI-PRESS

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein dreijähriges Berufsverbot für Beat Ammann, den früheren Chefjuristen der Banca Svizzera Italiana BSI, bestätigt. Ihm wird eine wesentliche Verantwortung im Zusammenhang mit der Verletzung der Geldwäschereibestimmungen bei Geschäften mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB zugeschrieben.

Das Bundesverwaltungsgericht stützt in einem am Montag veröffentlichten Entscheid die Sicht der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma, wonach Ammann persönlich für schwere Verletzungen der Geldwäschereivorschriften sowie für schwere Verletzungen des Organisationserfordernisses der Bank verantwortlich sei.

Die Dauer des Berufsverbotes erachtet das Gericht als verhältnismässig. Die beträchtlichen Vermögenswerte, die involviert waren, hätten auch eine längere Dauer des Berufsverbots nicht ausgeschlossen.

Als Berater tätig

Ammann ist gemäss seinen eigenen Angaben seit September 2016 pensioniert und als selbständiger Berater tätig, heisst es im Urteil. Das Berufsverbot hat zur Folge, dass er keine Tätigkeit in leitender Stellung bei einem von der Finma beaufsichtigten Unternehmen ausüben darf.

Das Berufsverbot gilt ab der Rechtskräftigkeit der Verfügung. Mit dem vorliegenden Urteil ist dies noch nicht zwingend der Fall. Ammann hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen.

Wegen des Korruptionsskandals rund um den 1MDB-Staatsfonds wurden weltweit gegen mehrere Banken Verfahren eingeleitet. Die Finma führte sieben Verfahren. Für die BSI verfügte sie die Auflösung nach der Übernahme durch EFG International.

(Urteil B-7186/2018 vom 29.7.2021)

(aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
2 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
2
Aussendepartement prüfte mögliche Anerkennung Palästinas – die Sonntagsnews
Eine umstrittene Spende vor der Abstimmung über die E-ID, ein geheimes Gutachten über eine mögliche Anerkennung Palästinas und Anfeindungen während der Europameisterschaft in der Schweiz: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Vor der Abstimmung über die E-ID in sieben Tagen ist laut «NZZ am Sonntag» eine Diskussion über die Zulässigkeit von Kampagnenspenden entbrannt. Es geht um eine Zuwendung der Swisscom für die Ja-Kampagne: 30'000 Franken soll das Telekomunternehmen gespendet haben, wie die Zeitung mit Verweis auf die Plattform «Politikfinanzierung» der Eidgenössischen Finanzkontrolle schrieb. Bundesnahe Betriebe seien grundsätzlich an die politische Neutralität gebunden. Die Spende habe die Gegner der E-ID auf den Plan gerufen. «Wir prüfen nun eine Abstimmungsbeschwerde», sagte Monica Amgwerd, Kampagnenleiterin der Partei Digitale Integrität Schweiz. Die Swisscom habe sich verteidigt: Sie habe den Auftrag, zu Digitalisierung und Datenschutz beizutragen, teilte sie der Zeitung mit.
Zur Story