Vergewaltigungsvorwurf und viele Flüge mit Epstein – neue Files rücken Trump ins Zentrum
Der Vergewaltigungsvorwurf an Trump und Epstein
Die neu veröffentlichten Dokumente aus den derzeit schrittweise publizierten Epstein-Akten zeigen deutlich mehr Verbindungen zu Donald Trump als die ersten Tranchen, die freigegeben wurden. Eine Akte enthält auch einen schwerwiegenden Vorwurf: Auf einem FBI-Dokument ist protokolliert, wie ein Mann aussagt, dass Donald Trump und Jeffrey Epstein zusammen eine Frau vergewaltigt hätten. Der Mann hatte das FBI am 27. Oktober 2020 kontaktiert, um potenziell wichtige Informationen zum Fall Epstein zu teilen. Das nun veröffentlichte Dokument zeigt, was der Mann, dessen Name anonymisiert wurde, den Beamten mitteilte.
Der Mann gab an, dass eine Frau, mit der er ein Kind hat, allerdings seit Längerem nicht mehr zusammen war, ihm am Weihnachtsabend 1999 – als er sie traf, um seinen Sohn zu sehen – erzählt habe, dass Trump sie vergewaltigt habe. Als er nachfragte, habe sie gesagt:
Zuvor habe er eine Anekdote aus seiner Zeit als Limousinenfahrer erzählt. 1995 habe er den heutigen US-Präsidenten in Dallas in Texas chauffiert. Trump habe während einer Fahrt verstörende Aussagen am Telefon gemacht. Er sei kurz davor gewesen, das Fahrzeug anzuhalten. Trump habe mehrmals den Namen «Jeffrey» ausgesprochen und Andeutungen darüber gemacht, «ein Mädchen zu missbrauchen». Es sei ihm zu dem Zeitpunkt nicht klar gewesen, mit wem Trump gesprochen hatte.
«Ich kann nicht, sie werden mich töten»
Als er diese Geschichte der Mutter seines Kindes erzählte, sei diese «plötzlich eiskalt» geworden und habe den besagten Vergewaltigungsvorwurf geäussert. Auf seine Nachfrage erklärte sie dem Protokoll zufolge, dass «ein Mädchen mit einem lustigen Namen» sie in «ein schickes Hotel oder Gebäude gebracht hat – so ist es passiert». Um wen es sich bei dem Mädchen mit dem «lustigen Namen» handelt, ist nicht klar, allerdings suggerierte der Anrufer, dass es sich dabei um Epsteins langjährige und mittlerweile zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilte Vertraute Ghislaine Maxwell handelt.
Er habe der Mutter des gemeinsamen Kindes daraufhin geraten, sofort mit diesen Informationen zur Polizei zu gehen. Darauf habe sie ablehnend reagiert und gesagt: «Ich kann nicht, sie werden mich töten.» Am nächsten Tag, dem Weihnachtstag, habe sie ihn dann aber angerufen und ihm erzählt, dass sie sich bei der Polizei gemeldet habe. Er habe sie in dem Vorgehen bestärkt.
Danach habe er bis am 10. Januar 2000 nichts mehr von ihr gehört. Dann sei er kontaktiert worden und man habe ihm mitgeteilt, dass die Frau mit «weggepustetem» Kopf in der Stadt Kiefer in Oklahoma gefunden worden sei. Beamte am Tatort und die Person, die den Anrufer kontaktiert hatte, sagten dem Protokoll zufolge, es sei «ausgeschlossen, dass es sich um einen Suizid handelt». Später allerdings sei er offiziell als solcher klassifiziert worden, im Zusammenhang mit Kokaingeschäften mit einem mexikanischen Kartell, in das die Frau verwickelt gewesen sein soll. Der Anrufer gab gegenüber dem FBI an, er vermute, dass der Tod mit den Vorwürfen an Jeffrey Epstein und Donald Trump in Verbindung stehe und der Vertuschung gedient habe.
Bei dem FBI-Protokoll handelt es sich lediglich um die Wiedergabe des Gesagten am Telefon. Es enthält kein direktes Zitat der angesprochenen Frau. Der Anrufer wurde nicht auf seine Glaubwürdigkeit bewertet und es ist nicht bekannt, ob Ermittlungen zum Wahrheitsgehalt der Aussagen vorgenommen wurden.
Hier geht es zum ganzen Anruf-Protokoll des FBI.
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Laut Mail: Trump flog häufiger mit Epstein als bekannt
Ein weiteres Dokument enthält eine E-Mail aus dem Jahr 2020. Diese besagt, dass Trump zwischen 1993 und 1996 «deutlich häufiger als bislang bekannt» mit Epsteins Privatjet geflogen sei.
Demnach habe Trump mindestens acht Flüge absolviert. Auf vier Flügen sei Ghislaine Maxwell anwesend gewesen. Auf einem weiteren Flug seien ausschliesslich Trump, Epstein und eine 20-jährige Person an Bord gewesen.
Zwei weitere Flüge hätten weibliche Passagiere umfasst, die laut interner Einschätzung als mögliche Zeuginnen in einem Maxwell-Verfahren infrage gekommen wären. Die E-Mail betont ausdrücklich, dass die Nennung von Namen kein Fehlverhalten belege.
Treffen mit 14-Jähriger
Auch eine Zivilklage aus dem Jahr 2020 wurde nun publiziert. Darin schildert eine Klägerin, Epstein habe sie 1994 im Alter von 14 Jahren Trump vorgestellt.
In dem Dokument heisst es, Epstein habe Trump mit den Worten angesprochen:
Trump habe gelächelt und genickt. Beide hätten gelacht, während sich das Mädchen unwohl gefühlt habe. Auch hier gilt: Es handelt sich um eine Anschuldigung, nicht um eine gerichtliche Feststellung.
Der Brief an Larry Nassar
Für Aufregung sorgte zunächst auch ein angeblicher Brief von Jeffrey Epstein an den US-Sportarzt Larry Nassar. Nassar sorgte für einen anderen grossen Missbrauchsskandal, er verging sich an mehr als 250 teils minderjährigen Sportlerinnen während seiner Zeit als Arzt des US-Turnverbands. Er wurde 2018 zu bis zu 175 Jahren Haft verurteilt und sitzt seither im Gefängnis.
Epstein soll an Nassar kurz vor seinem Tod geschrieben haben:
Dann wird auch Donald Trump erwähnt – zwar nicht namentlich, aber es gibt mit «unser Präsident» eine Referenz zu ihm. Der Brief wurde angeblich 2019 nur wenige Tage vor dem Tod Epsteins verfasst, damals war Trump US-Präsident.
Das US-Justizministerium erklärte am Dienstagabend (Schweizer Zeit), Stunden nach der Publikation, dass es sich bei dem Schreiben um eine Fälschung handle. Die Handschrift sei nicht mit jener von Epstein identisch. Das Schreiben diene «als Erinnerung, dass vom Justizministerium veröffentlichte Dokumente nicht automatisch bedeuten, dass die darin enthaltenen Vorwürfe oder Behauptungen auch der Wahrheit entsprechen».
Das sagt das Justizministerium
Während sich das Justizministerium zum Nassar-Brief direkt äusserte, nahm es zu den anderen Dokumenten, die einen Bezug zu Trump herstellen, allgemein Stellung. In einer Mitteilung wurde gewarnt, dass im Kontext der schrittweisen Freigabe der Akten auch unbelegte oder womöglich falsche Behauptungen auftauchen könnten, auch solche, die Donald Trump betreffen. Einige der nun veröffentlichten Behauptungen über den US-Präsidenten seien «unwahr und reisserisch».
Mehrere US-Medien hielten die Stellungnahmen des Justizdepartements für ungewöhnlich parteiergreifend. CNN schrieb sogar, dass sich die Kommentare wie ein «Anwaltsplädoyer» für Trump läsen.
Das Ministerium von Chefin Pam Bondi wurde nach der Freigabe der ersten Dokumente am vergangenen Freitag mit Kritik überzogen. Neben Intransparenz- und Manipulationsvorwürfen wegen übermässiger und womöglich einseitiger Schwärzungen und Zensuren gab es jüngst auch Vorwürfe, wonach die Behörde unsorgfältig vorgehe und zu wenig die Perspektive der Opfer Epsteins einnehme. Auch zwischenzeitliche Löschungen von bereits publizierten Akten sorgten für Kritik und Manipulationsvorwürfe. (con/t-online)
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