DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Proteste vor dem Parlament gegen Milliarden-Garantien für die Luftfahrt wurden nicht geduldet.
Proteste vor dem Parlament gegen Milliarden-Garantien für die Luftfahrt wurden nicht geduldet.
Bild: Petar Marjanović
Kommentar

Liebe Politiker und Polizisten. Die Grundrechte gelten immer noch

Die Polizei verscheucht in Bern 20 Klimastreikende vor dem Parlament, obschon sie die Corona-Abstandsregeln einhalten. Das ist verfassungswidrig. Die Grundrechte wurden während der Coronakrise nicht abgeschafft. Sie gelten immer noch und müssen von Behörden beachtet werden.
06.05.2020, 13:4129.06.2020, 23:15

Wie verträgt sich die Coronakrise mit Grundrechten? Diese Frage dürfte man sich stellen, wenn man das Treiben gestern vor dem Parlamentstagungsort bei der BernExpo beobachtete. Drinnen sassen 200 Nationalräte, welche die Rechtsgrundlage für die 600 Millionen Franken für «flugnahe Betriebe» beschlossen hatten.

Draussen sah man rund 20 Teenager der Klimajugend, die mit Kartonschildern dagegen demonstrieren wollten. Sie hielten brav die Abstandsregeln ein und trugen mehrheitlich einen Mundschutz. Die Polizei duldete den Protest nicht: Sie schickte die Teenager weg und entfernte auf dem Boden ausgelegte Transparente. Dies gestützt auf das «Kundgebungsverbot gemäss Corona-Notrecht», wie es von der Kantonspolizei heisst.

Das ist heikel. Man kann von der Klimajugend halten, was man will. Aber die Teenager nahmen die Rechte in Anspruch, die ihnen die Bundesverfassung garantiert. Und die gelten nach wie vor – trotz Coronakrise.

Am Dienstag stoppte die Polizei eine Demonstration gegen das Parlament vor der BernExpo.
Am Dienstag stoppte die Polizei eine Demonstration gegen das Parlament vor der BernExpo.
Bild: Petar Marjanović

Die Richterinnen und Richter argumentierten, dass es diese Rechte braucht, weil sie «unentbehrliche Bestandteile der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung des Bundes» sind. Oder weil nur mit ihnen andere Freiheitsrechte ausgeübt werden können.

Sprich: Ein funktionierendes Parlament muss öffentlich sein. Und es muss Kritik in Form von Meinungsäusserungen und Versammlungen dulden.

Der aktuelle Grundrechtskatalog kam bei der Bundesverfassungsrevision 1999 hinzu.
Der aktuelle Grundrechtskatalog kam bei der Bundesverfassungsrevision 1999 hinzu.
Bild: KEYSTONE

Grundrechte dürfen zwar eingeschränkt werden. Die Krise verlangt Massnahmen, die wichtige Grundrechte berühren. Bei jeder Einschränkung muss aber vorsichtig das Prüfschema angewendet werden, das die Verfassung vorgibt:

  • Gibt es ein Gesetz?
  • Ist öffentliches Interesse gegeben?
  • Müssen Grundrechte von Drittpersonen geschützt werden?
  • Ist die Einschränkung verhältnismässig?

Diese Fragen sind so zentral bei Grundrechten, dass angehende Juristinnen und Juristen sie an Staatsrechtsprüfungen auswendig beherrschen müssen. Das wissen auch die Behörden beim Bund: Der Bundesrat hat zwar Menschenansammlungen von über fünf Personen im öffentlichen Raum verboten. Wenn es aber um verfassungsmässige Rechte geht, dann muss die Einschränkung verhältnismässig sein.

Wenn «Verhältnismässigkeit» bedeutet, dass das Parlament für mehrere Millionen Franken unter Einhaltung der Abstandsregeln tagen darf, dann ist Verhältnismässigkeit auch beim Demonstrationsrecht geboten. Vor allem dann, wenn gleichzeitig die Öffentlichkeit des Parlaments eingeschränkt ist und das Volk erst Tage danach erfährt, wie ihre Abgeordnete abgestimmt haben.

Pauschale Kundgebungsverbote, wie sie nun von den Verantwortlichen bei Behörden und Polizei herbeigeredet werden, gibt es nicht. Sie sind verfassungswidrig.

«Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.»
Bundesverfassung zur Einschränkung von Grundrechten
Art. 36 abs. 4 BV

Die Bundesverfassung stellt bei der Einschränkung von Freiheitsrechten klar und deutlich fest: «Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.» Politikerinnen und Polizisten haben das zu respektieren, wenn sie ihren Schwur oder ihr Gelübde ernst nehmen wollen.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

Das neue Bundeshaus in der Bernexpo

1 / 18
Das neue Bundeshaus in der Bernexpo
quelle: keystone / peter klaunzer
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenWhatsapp sharer

Polizei unterbindet Klima-Demo auf Bernexpo-Gelände

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

Analyse

Threema ist das neue WhatsApp – und schlägt die Konkurrenz um Längen

Wer hätte gedacht, dass die weltbeste Messenger-App nicht aus dem Silicon Valley kommen würde, sondern vom Zürichsee. Eine persönliche Analyse.

Seit acht Jahren befasse ich mich mit dem sicheren Schweizer Messenger Threema. Den ersten Artikel dazu publizierte ich im Dezember 2012. Titel: «Die Schweizer Antwort auf WhatsApp». Die damalige erste App gab's nur fürs iPhone, und sie war zum Start gratis. Im Interview versprach der Entwickler, Manuel Kasper, die baldige Veröffentlichung einer von vielen Usern geforderten Android-Version. Und:

Er hielt Wort. Im Gegensatz zu WhatsApp.

Einige dürften sich erinnern, dass es ein gleiches …

Artikel lesen
Link zum Artikel