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Justiz

«Schweizer ‹IS›-Zelle»: Die Anklageschrift liegt vor

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona: Hier findet Ende Februar die Hauptverhandlung statt.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona: Hier findet Ende Februar die Hauptverhandlung statt.
Bild: TI-PRESS

Das wirft die Bundesanwaltschaft den drei Irakern der «Schweizer ‹IS›-Zelle» vor

Seit Frühling 2014 befinden sich drei irakische Mitglieder einer sogenannten Schweizer «IS-Zelle» in Haft. Jetzt wird erstmals bekannt, was ihnen konkret vorgeworfen wird. Die NZZ zitiert am Mittwoch aus der 69-seitigen Anklageschrift.
02.12.2015, 07:2202.12.2015, 07:27
  • Zunächst präzisiert die Bundesanwaltschaft (BA): Eigentlich stimme das mit der «IS»-Zelle streng genommen gar nicht – die Ausrufung des sogenannten «Islamischen Staates» erfolgte erst nach der Verhaftung der Beschuldigten. Dennoch: Die drei Männer seien Teil von salafistisch-terroristischen Gruppierungen, die in der Schweiz verboten seien.
  • Gemäss Anklageschrift waren die verhafteten drei Mitglieder der vierköpfigen «Schweizer Zelle» bereits in Syrien enge Vertraute. Dazu gehört Osamah M., 29 Jahre alt, mutmasslicher Chef der Zelle, von den Medien als «Rollstuhl-Bomber» betitelt.
  • Die drei seien mit einer Gruppierung in Damaskus in Verbindung gebracht worden und hätten über Skype und Facebook in Kontakt mit deren Chefs gestanden. Auch mit einem mutmasslichen Gouverneur des «IS» soll Osamah M. gesprochen haben.
  • Die BA wirft Osamah M. vor, bei der Einschleusung von «IS»-Mitgliedern in die Schweiz, nach Finnland und nach Kanada als Koordinator massgeblich mitgewirkt zu haben. Ausserdem sollen sie einen Anschlag geplant haben.
  • Die Beschuldigten bezeichnen die Vorwürfe als haltlos und diffus. Beim Chat-Verkehr beispielsweise handle es sich um «inhaltsloses Gefasel». (dwi)

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