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Das griechische Parlament in Athen zur Zeit der Militärdiktatur 1973.<br data-editable="remove">
Das griechische Parlament in Athen zur Zeit der Militärdiktatur 1973.
Bild: AP

Ausschaffungen und Menschenrechte: Soll die Schweiz dem Beispiel dieser Militärdiktatur folgen?

30.01.2016, 06:0030.01.2016, 09:31

Die Schweiz kündigt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht auf, selbst wenn die Durchsetzungsinitiative der SVP am 28. Februar angenommen wird. In diesem Punkt sei sich der Bundesrat «sehr sicher», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.

«In der Geschichte gab es bislang eine einzige Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention: Sie betraf Griechenland in der Zeit der Militärdiktatur. Soll die Schweiz als Land des humanitären Völkerrechts wirklich diesem Beispiel folgen?», fragte die SP-Bundesrätin in einem Interview mit der Zeitung «Le Temps» vom Samstag.

Nur Griechenland während der Militärdiktatur kündigte die EMRK, so Sommaruga.<br data-editable="remove">
Nur Griechenland während der Militärdiktatur kündigte die EMRK, so Sommaruga.
Bild: RUBEN SPRICH/REUTERS

Gegner der Durchsetzungsinitiative sehen den Schutz des einzelnen vor staatlicher Willkür in Gefahr und kritisieren, dass damit vor dem Gesetz nicht mehr alle gleich gestellt wären. Würden die Bestimmungen der Initiative tatsächlich angewendet, müsste die Schweiz wahrscheinlich aus der EMRK austreten.

«In der Geschichte gab es bislang eine einzige Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention: Sie betraf Griechenland in der Zeit der Militärdiktatur. Soll die Schweiz als Land des humanitären Völkerrechts wirklich diesem Beispiel folgen?»
Simonetta Sommaruga

«Wir haben übrigens schon heute eine der europaweit härtesten Ausschaffungsgesetzgebungen», sagte Sommaruga gegenüber der Zeitung «Nordwestschweiz». Ziel der Initianten sei es, die Schweiz in einen Konflikt zu bringen zwischen dem Volkswillen und den internationalen Verpflichtungen.

«Schutz für kleine Staaten»

Sommaruga sagt auch, dass die SVP in der Sache noch weiter gehen wolle etwa mit ihrer Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», mit welcher die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht den Vorrang haben soll. Dabei sei gerade das internationale Recht dazu da, dass sich kleine Staaten gegen grosse schützen können, betonte Sommaruga.

    Durchsetzungsinitiative
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Der Europarat verabschiedete die Europäischen Menschenrechtskonvention 1950. Die Schweiz trat ihr allerdings erst 1974 bei. Die EMRK ist die wichtigste der beschlossenen Konventionen. Das Besondere daran: Die Bewohner der 47 Mitgliedstaaten können gegen diese am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde einreichen.

Laut Umfragen wollen bei der Durchsetzungsinitiative 51 Prozent der Stimmenden ein Ja in die Urne legen. 42 Prozent sind dagegen, der Rest ist noch unentschlossen. Das zeigt die am 22. Januar veröffentlichte SRG-Trendumfrage. (sda)

[pbl, 16.02.2016] Durchsetzungs-Initiative

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