Österreich
Justiz

16-Jähriger wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt

Ein Teenager hat seine siebenjährige Nachbarin getötet. (Symbolbild)
Ein Teenager hat seine siebenjährige Nachbarin getötet. (Symbolbild)Bild: shutterstock

16-Jähriger in Wien wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt

20.12.2018, 01:3620.12.2018, 06:33
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Ein Teenager ist in Wien wegen der Ermordung einer siebenjährigen Nachbarin zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der 16-Jährige legte beim Prozess in Wien am Mittwoch ein Geständnis ab.

Er habe im Mai 2018 in seinem Kopf eine Stimme gehört, die ihn angewiesen habe, das Mädchen zu würgen und dann in einer Duschkabine zu töten. Das Gericht ordnete neben der Haft die Verwahrung des Schülers in einer «Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher» an. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können noch Berufung gegen das Urteil einlegen.

Der Junge hatte nach Überzeugung des Gerichts auf das Kind eingestochen und seinen Kopf fast abgetrennt. Die Staatsanwältin meinte, der Angeklagte habe sich schon Monate vorher mit dem Thema Mord befasst. Die Verteidigerin erklärte: «Er ist so schwer krank, dass er nicht weiss, was er tut, und nicht Recht von Unrecht unterscheiden kann.» Das Mädchen stammte aus derselben Wohnanlage. Die Familien des Opfers und des Täters waren befreundet. (sda/dpa)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Alice36
20.12.2018 06:35registriert Juni 2017
"...Er ist so schwer krank, dass er nicht weiss, was er tut."

Dann ist er ja die nächsten 13 Jahre gut versorgt und die Allgemeinheit kann sich um seine Genesung kümmern, wenn's denn klappt. Wenn jemand mit 16 nicht weiss was er tut, aus welchen Gründen auch immer, und einer 7 jährigen fast den Kopf abschneidet, dann nehme ich mal schwer an das er auch nach 13 Jahren noch Probleme hat in der Realität zu Leben. Wir werden sehen.
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Lörrlee
20.12.2018 08:30registriert November 2015
Ich glaube nicht, dass eine Haftstrafe hier viel bringt. Der Junge ist womöglich schizophren und sollte entsprechend behandelt werden. Natürlich soll er verwahrt werden, aber ein Psychiater wird hier wohl eher sinnvoll sein als ein Gefängniswärter (im schlimmsten Fall braucht's wohl beides).
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