Diese (kuriosen) Privilegien geniesst ein Bundesrat
Spätestens am Mittwochmittag werden wir wissen, ob Albert Rösti, Hans-Ueli Vogt, Eva Herzog oder Elisabeth Baume-Schneider in die Kränze und damit in die Landesregierung kommt. Damit die Eingewöhnung ins neue Amt nicht allzu schwerfällt, kommt der neue Bundesrat oder die neue Bundesrätin in den Genuss zahlreicher Privilegien. Wir listen die Wichtigsten und Kuriosesten auf:
Lohn
456'854 Franken beträgt das Brutto-Jahreseinkommen eines Bundesrats. Hinzu kommt eine Spesenpauschale von 30'000 Franken. Der Bundespräsident darf sich zusätzlich über einen Zustupf von 12'000 Franken freuen.
Repräsentationsfahrzeug
Jeder Bundesrat hat Anrecht auf ein Repräsentationsfahrzeug mit Chauffeur. Der Fuhrpark des Bundes umfasst etwa zwanzig Limousinen, die meisten davon Mercedes (S 350 4 Matic). Ignazio Cassis und Bundeskanzler Walter Thurnherr werden in einem BMW Hybrid durch die Gegend kutschiert, Simonetta Sommaruga in einem Elektro-VW. Die Repräsentationswagen dürfen auch für Privatreisen genützt werden – sogar Ferien im Ausland liegen drin. Allerdings müssen Bundesräte selber für Verpflegung und Logis des Chauffeurs aufkommen.
Dienstwagen
Neben der Limousine hat jeder Bundesrat Anrecht auf ein persönliches Dienstfahrzeug. Marke und Ausführung können frei gewählt werden, dürfen aber den Betrag von 100'000 Franken nicht übersteigen. Tritt ein Bundesrat zurück, so kann er dem Bund das Auto zum Eurotax-Tarif abkaufen. Die Privatfahrzeuge der Bundesräte:
Dach über dem Kopf
Weniger grosszügig zeigt sich der Bund bei der Unterkunft. Die Wohnung muss der Magistrat oder die Magistratin selber berappen, wer nicht sowieso schon in Bern oder Umgebung wohnt, der erfährt immerhin Unterstützung bei der Wohnungssuche.
1.-Klasse-GA
Grosse Aufregung herrscht jedes Mal, wenn ausländische Medien einen Bundesrat im öffentlichen Verkehr erspähen. Die Magistraten und Magistratinnen erhalten ein Generalabonnement der 1. Klasse. Dieses können sie auch nach ihrem Rücktritt kostenlos verlängern. Zusätzlich erhalten sie ein GA für die Schweizer Seilbahnen.
Was für später
Bei so viel Geld kann man bestimmt was auf die Seite tun? Das brauchen die Bundesräte gar nicht! Denn sie erhalten auch nach ihrem Amtsausscheiden eine Rente. Diese beträgt für einen alt Bundesrat die Hälfte des Gehalts eines amtierenden Regierungsmitglieds. Manchmal verzichten sie jedoch auf die Rente – manchmal wird dieser Entscheid auch widerrufen.
VIP-Status
Wenn's mit dem Auto oder mit dem Zug nicht schnell genug geht, dann können die Bundesräte natürlich auch auf das Flugzeug zurückgreifen. Für Inlandflüge stellt der Lufttransportdienst des Bundes neben dem Bundesratsjet (Typ Dassault Falcon) eine Pilatus PC-24, zwei Propellerflugzeuge und vier Helikopter zur Verfügung. Die PC-24 will der Bundesrat aber wegen mangelnder Nachfrage wieder verkaufen.
Auf Linienflügen dürfen Bundesräte First Class fliegen. Bei der Swiss geniessen die Magistraten VIP-Status.
Telefon und TV
Das Handy und die Abo-Kosten bekommen die Bundesräte erstattet. Auch Festnetz gibt's gratis – auch in Zweit- und Ferienwohungen. Radio, TV- und Computer-Infrastruktur ist ebenfalls inbegriffen. Für die Gebühr für Radio und Fernsehen hingegen müssen die Regierungsmitglieder selber aufkommen.
Kein Militärdienst
Bundesräte sind während ihrer Amtsdauer von der Militärdienstpflicht befreit. In der Praxis spielt das selten eine Rolle, die meisten amtierenden und ehemaligen Bundesräte haben das Dienstpflichts-Alter bereits überschritten.
Ehepartner am Steuer
Das Dienstfahrzeug darf vom Ehemann einer Bundesrätin oder der Ehefrau eines Bundesrats genutzt werden.
Diplomatenpass für die ganze Familie
Damit sich das Reisen einfacher gestaltet, erhalten nicht nur Bundesräte, sondern auch ihre Ehepartner und Kinder (bis zum 18. Altersjahr) einen Diplomatenpass. Diesen dürfen die Regierungsmitglieder auch nach dem Ausscheiden behalten.
Klassentreffen
Ein Mal pro Semester findet ein Treffen von amtierenden Bundesräten und Bundesrätinnen, dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin sowie ehemaligen Bundesratsmitgliedern und Bundeskanzlern statt.
Freikarte der RhB für Fahrten durch den Vereinatunnel
Die Strasse ins Oberengadin ist wegen Schneetreiben unbefahrbar? Kein Problem für Bundesräte: Mit der RhB-Freikarte kommen die Bundesräte gratis durch den Vereinatunnel.
Loge im Berner Stadttheater
Ein bisschen Kultur kann nicht schaden. Im Berner Stadttheater ist deshalb eine Loge mit sechs Plätzen für amtierende Regierungsmitglieder und die Kanzlerin oder den Kanzler reserviert. Ehemalige haben Anspruch auf zwei Plätze.
Landgut Lohn und Von-Wattenwyl-Haus
Das Landgut Lohn in Kehrsatz kann für Empfänge und Konferenzen genutzt werden. Hier waren schon Fidel Castro, Winston Churchill und die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft zu Besuch. Urbanes Pendant zum Landgut Lohn ist das Von-Wattenwyl-Haus in Bern.
Weinkeller
Auf dem Landgut Lohn und im Von-Wattenwyl-Haus befinden sich die bundesrätlichen Weinkeller. Diese enthalten eine Auswahl von Flaschenweinen, die laut dem offiziellen aide-mémoire «in erster Linie für die offiziellen Einladungen bestimmt sind und einzelfallweise auch für andere dienstliche Anlässe genutzt werden können.»
Todesfall
Ein kleiner Trost, aber immerhin: Stirbt ein Regierungsmitglied im Amt, so hat er Anrecht auf eine Todesanzeige und eine Beflaggung des Bundesgebäudes. Zudem müssen der Bundesrat in corpore, der Kanzler, die Vizekanzler und zwei Weibel an der Trauerfeier teilnehmen. Der Bundespräsident, ein anderes Regierungsmitglied und der Bundeskanzler müssen überdies einen Beileidsbesuch abstatten. Die Trauerfamilie erhält einen Brief.
(leo/wst)