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Wegen Zwangs-Deutsch auf dem Pausenplatz: Aufsichtsbeschwerde gegen Gemeinde Egerkingen 

Wegen Zwangs-Deutsch auf dem Pausenplatz: Aufsichtsbeschwerde gegen Gemeinde Egerkingen 

06.02.2016, 12:2706.02.2016, 14:27
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Gegen die Deutschpflicht für alle Schüler auf dem Areal der Primarschule in Egerkingen SO ist beim Solothurner Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht worden. Absenderin ist die SP-Kantonalpräsidentin Franziska Roth. Die Deutschpflicht widerspreche der Sprachenfreiheit, begründete Franziska Roth ihre Beschwerde. Die Gemeinde überschreite ihre Kompetenzen.

Das Verbot, seine Sprache frei zu wählen, sei ein Eingriff in die von der Bundesverfassung geschützte Sprachenfreiheit, heisst es in der Aufsichtsbeschwerde. Diese richtet sich gegen den Gemeinderat von Egerkingen.

Unbestritten sei, dass die Unterrichtssprache an der Volksschule Deutsch sei. Auf dem Pausenplatz zwingend Deutsch sprechen zu müssen, sei hingegen eine «schwerwiegende Beschränkung der Sprachenfreiheit», schreibt Roth. Die Beschwerde liegt der Nachrichtenagentur SDA vor.

Der Gemeinderat von Egerkingen hatte im Januar die Ausführungsbestimmungen zur Schulordnung verschärft. «Während den gesamten Schulzeiten und auf dem ganzen Schulareal ist die Umgangssprache Deutsch», heisst es darin. Die Bestimmungen gelten ab dem neuen Schuljahr.

Ein Verstoss hätte zunächst einen mündlichen Verweis zur Folge, danach würde ein schriftlicher Verweis an die Eltern mit Androhung eines kostenpflichtigen Deutschkurses folgen. Als letzte Sanktion will die Gemeinde einen Deutschkurs mit zehn Lektionen zu Kosten von 550 Franken verfügen. Bezahlen sollen die Eltern.

Fehlende Kompetenz des Gemeinderats

Roth hält in ihrer Aufsichtsbeschwerde weiter fest, der Gemeinderat habe gemäss kantonalem Volksschulgesetz nicht die Kompetenz, solche Sanktionen mit rechtsetzendem Charakter zu erlassen.

Die Erweiterung der Disziplinarmassnahmen verletzte kantonales und kommunales Recht und sei daher nicht zulässig. Die Kostenpflicht für die Eltern verletze zudem den Grundsatz der Unentgeltlichkeit des Unterrichts, wie er im kantonalen Volksschulgesetz verankert sei.

Der Gemeinderat begründete die Bestimmungen und Sanktionen damit, dass man die Eltern vermehrt in die Pflicht nehmen wolle. Man habe auch feststellen müssen, dass sich Schweizer Kinder ausgegrenzt fühlten, wenn sie nicht alles verstünden, was geredet werde, sagte Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi (FDP). Bei der Durchsetzung der Regeln setzte man auf «Pragmatismus».

Kritik der Lehrpersonen

Bereits die Verbände der Solothurner Lehrer und Schulleiter kritisierten diese Woche das Fremdsprachenverbot auf den Egerkinger Pausenplätzen. Es bestünden keine rechtlichen Grundlagen, den Eltern die Kosten für die Deutschkurse in Rechnung zu stellen. Auch die Lehrkräfte von Egerkingen meldeten Bedenken an.

In der Aufsichtsbeschwerde geht SP-Kantonalpräsidentin Roth einen Schritt weiter. Es sei nicht das erste Mal, dass sich der Gemeinderat von Egerkingen über fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien hinwegsetze, macht sie geltend.

Dies sei dem Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat nicht zuträglich. In der Beschwerde an den Regierungsrat wird die Frage aufgeworfen, ob nicht eine generelle aufsichtsrechtliche Überprüfung der Gemeindeexekutive von Egerkingen angezeigt sei.

Gemeindepräsidentin Bartholdi hatte im Sommer 2013 an der Gemeindeversammlung die Namen von sechs Steuerschuldnern genannt. Der Steuerpranger löste einen grossen Wirbel aus.

Bartholdi und drei weitere Gemeinderatsmitglieder wurden 2014 von der Staatsanwaltschaft Solothurn wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses zu bedingten Geldstrafen von 90 bis 150 Tagessätzen verurteilt. (sda)

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