Tanzverbot: So hat der Kanton Thurgau abgestimmt
Kanton Thurgau: Änderung des Ruhetagsgesetzes
Die Resultate:
Totalrevision des Ruhetagsgesetzes (Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen)
Ausgezählt: 80/80 | Stand: Schlussresultat
51,1% Ja
48,9% Nein

Gemeinde
Im Kanton Thurgau sind künftig auch an den höchsten Feiertagen nicht religiöse Veranstaltungen möglich. Die Stimmbevölkerung hat am Sonntag der Totalrevision des Ruhetagsgesetzes knapp zugestimmt.
Im Thurgau sind damit künftig auch an den fünf höchsten Feiertagen kulturelle und sportliche Veranstaltungen möglich. Bedingung ist, dass sie in Innenräumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen daran teilnehmen.
Bisher galt im Thurgau am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Anlässen nicht religiöser Art wie öffentliche Sport-, Tanz-, Kultur- und Konzertveranstaltungen.
Die Thurgauer Stimmberechtigten bewilligten die Aufhebung des sogenannten Tanzverbots mit 45’982 Ja-Stimmen (51,1 Prozent) zu 43’964 Nein-Stimmen (48,9 Prozent). Die Stimmbeteiligung lag bei 52,1 Prozent.
Gegen den Entscheid des Grossen Rates, diese Einschränkung aufzuheben, ergriffen EDU, EVP, Teile der SVP sowie vereinzelte Mitglieder von Mitte und FDP das Referendum. Deshalb mussten die Stimmberechtigten am Sonntag darüber entscheiden.
Nationale Vorlagen
Steuer auf Zweitliegenschaften
Eigenmietwert
Ausgezählt: 26/26 | Stand: Schlussresultat
57,7% Ja
42,3% Nein
16,5 Stände
6,5 Stände

Gemeinde
E-ID
E-ID
Ausgezählt: 26/26 | Stand: Schlussresultat
50,4% Ja
49,6% Nein
7,5 Stände
15,5 Stände

Gemeinde