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Die Clubszene sieht einen Silberstreifen am Horizont. Doch unter den strengen Schutzmassnahmen wird ein sich finanziell rechnender Betrieb beinahe unmöglich. Bild: EPA

«Für uns ist das keine Öffnung» – das sagt die Clubszene zur Wiedereröffnung im Juni

Ab dem 6. Juni ist das Tanzen in Clubs wieder erlaubt. Doch die Schutzvorkehrungen bleiben weiterhin streng: Schliessung um Mitternacht, Präsenzlisten und maximal 300 Personen. Die Freude in der Szene ist verhalten.

Publiziert: 28.05.20, 05:48 Aktualisiert: 28.05.20, 18:28

«Wir wissen jetzt, wie wir das Virus unter Kontrolle haben können. Die Schweiz ist aufgeblüht», mit diesen Worten eröffnete Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga die Pressekonferenz am Mittwoch.

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Die Lockerung der Corona-Massnahmen schreitet nun doch schneller voran: Ab dem 6. Juni dürfen Zoos, Kinos, Theater und Campingplätze wieder eröffnen. Und auch getanzt werden darf wieder: Auch Nachtclubs dürfen ab Anfang Juni wieder Gäste empfangen.

Das Bierhübeli in Bern: Ob es seine Tore auch ab dem 6. Juni wieder öffnen wird, ist noch unklar. Bild: Bierhübeli

Doch die Auflagen bleiben weiterhin streng: Hygiene- und Distanzvorschriften müssen gewährleistet sein. Zudem gilt weiterhin die Sperrstunde um Mitternacht. Und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich. In der Clubszene ist die Freude über die Lockerungsmassnahmen dementsprechend verhalten.

«Mit diesen Auflagen finanziell über die Runden zu kommen, ist kaum möglich.»

Max Reichen, Co-Präsident Berner Bar- und Clubkommission (Buck)

«Es ist eine schöne Geste, zu sehen, dass es vorwärts geht. Doch eine wirkliche Öffnung ist das für uns nicht», sagt Max Reichen, Co-Präsident der Berner Bar- und Clubkommission Bern (Buck). Denn rechnen würde sich eine Wiedereröffnung unter solch strengen Schutzvorkehrungen kaum. «Mit diesen Auflagen finanziell über die Runden zu kommen, ist kaum möglich.»

Viele Clubs und Konzertveranstaltungsorte werden deshalb auch weiterhin geschlossen bleiben, prophezeit Reichen. «Es wird sicher einige Betriebe geben, die öffnen werden. Aber dann geht es nicht um Rendite, sondern um Emotionen. Die Leute wollen wieder arbeiten.»

Wirklich aufatmen könne man in der Branche aber noch nicht. «Wir sehen einen Silberstreifen am Horizont. Aber solange Distanzregeln weiterhin eingehalten werden, wird es schwierig. Unser Konzept ist schliesslich körperliche Nähe», sagt Reichen.

In Zürich wartet man mit einem Statement noch ab. Laut Alexander Bücheli, Pressesprecher der Bar & Club Kommission, wolle man zuerst noch ein paar unklare Punkte klären und ein umfassendes Feedback bei den Mitgliedern einholen. Eine Stellungnahme zur Wiedereröffnung soll am Donnerstagnachmittag folgen.

Das ist die SwissCovid-App fürs iPhone

So sieht der Startbildschirm der SwissCovid-App fürs iPhone (iOS) aus.
Bei der Inbetriebnahme erhalten die User wichtige Informationen.
Die vom Konsortium DP-3T entwickelte Anwendung ist datenschutzkonform und funktioniert nach dem Prinzip der Datenminimierung. Das heisst, es verlassen keine sensitiven Kontakt-Daten das Mobilgerät.
Die Schweizer Corona-Warn-App ist die weltweit erste, die die neue «Exposure Notification»-Schnittstelle von Apple implementiert hat. Über Bluetooth Low Energy (LE) wird erfasst, wenn andere User in der Nähe sind.
Das Bluetooth-basierte Tracing muss vom User aktiviert werden.
App-User können sich vor möglichen Infektionen warnen lassen. Alarmierungen erfolgen nur aufgrund eines medizinischen Covid-19-Tests und anonym.
Auf dem iPhone soll man die «Mitteilungen» aktivieren.
In den System-Einstellungen (App) lässt sich dies jederzeit widerrufen.
Der Einrichtungsprozess ist verständlich und in wenigen Minuten abgeschlossen.
Die Schweizer Corona-Warn-App ist noch nicht offiziell lanciert worden, steht aber zu Testzwecken zur Verfügung. Um sie zu testen, müssen iPhone-User zunächst die Testflight-App auf ihrem Mobilgerät installieren.
Die Entwickler wollen praktische Erfahrungen sammeln und die App verbessern, bevor sie Ende Juni lanciert werden soll. Zuvor muss allerdings noch das Eidgenössische Parlament die gesetzlichen Rahmenbedingungen festlegen. Unter anderem ist ein Diskriminierungsverbot vorgesehen.
App-Tester können den Entwicklern ein Feedback übermitteln.

Best-of Daniel Koch

Video: watson / Lino Haltinner

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