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Bund hält brisante Fakten über kriminelle Ausländer unter Verschluss

Publiziert: 31.01.16, 08:03 Aktualisiert: 31.01.16, 08:30

Die Schweiz debattiert über die Durchsetzungs-Initiative. Gegner wie Befürworter arbeiten, wie schon bei der Ausschaffungs-Initiative, mit Mutmassungen und Annahmen. Zahlen und Fakten wären von grösstem öffentlichem Interesse: Aus welchen Ländern kommen die Ausländer, die in der Schweiz verurteilt werden – und kann man sie dorthin zurückschaffen? Antworten könnte die Strafurteilsstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) liefern. Darin wird bei verurteilten Ausländern das «Herkunftsland» festgehalten. Doch das BFS weigert sich, diese Angaben zu publizieren, wie der SonntagsBlick berichtet.

Das Amt bezieht sich auf «spezielle Geheimhaltungsnormen». Georges-Simon Ulrich, der Direktor des BFS, will sich nicht äussern. Er schickt einen Sprecher vor, der erklärt, man habe das Interesse durchaus erkannt. Allerdings sei es nicht einfach, die Zahlen so aufzubereiten, dass sie vom Volk nicht missverstanden würden. Vor der Durchsetzungs-Initiative fordern jetzt auch andere Parteien detaillierte Fakten.

Muss der Bund Fakten über kriminelle AusländerInnen preisgeben?
Leider hat was nicht geklappt. Bitte versuche es später nochmals.

«Sicher wäre es sinnvoll, die Delinquenten nach Herkunft und nach Deliktart zu kennen», sagt Nationalrätin Kathy Riklin (CVP, 63). FDP-Präsident Philipp Müller (63): «Wir wissen nicht, welche Auswirkungen Ausschaffungen auf die Bilateralen haben, wenn wir die Nationalitäten der Straftäter nicht kennen.» Sogar Nationalrätin Min Li Marti (SP, 41) ist für die Publikation der Statistik: «Wenn aber alle Daten detailliert ausgewertet und präsentiert werden, ist das unproblematisch.»

Durchsetzungs-Initiative

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