Schweiz
Migration

Bund hält brisante Fakten über kriminelle Ausländer unter Verschluss

Bund hält brisante Fakten über kriminelle Ausländer unter Verschluss

31.01.2016, 08:0331.01.2016, 08:30
Mehr «Schweiz»

Die Schweiz debattiert über die Durchsetzungs-Initiative. Gegner wie Befürworter arbeiten, wie schon bei der Ausschaffungs-Initiative, mit Mutmassungen und Annahmen. Zahlen und Fakten wären von grösstem öffentlichem Interesse: Aus welchen Ländern kommen die Ausländer, die in der Schweiz verurteilt werden – und kann man sie dorthin zurückschaffen? Antworten könnte die Strafurteilsstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) liefern. Darin wird bei verurteilten Ausländern das «Herkunftsland» festgehalten. Doch das BFS weigert sich, diese Angaben zu publizieren, wie der SonntagsBlick berichtet.

Durchsetzungsinitiative
AbonnierenAbonnieren

Das Amt bezieht sich auf «spezielle Geheimhaltungsnormen». Georges-Simon Ulrich, der Direktor des BFS, will sich nicht äussern. Er schickt einen Sprecher vor, der erklärt, man habe das Interesse durchaus erkannt. Allerdings sei es nicht einfach, die Zahlen so aufzubereiten, dass sie vom Volk nicht missverstanden würden. Vor der Durchsetzungs-Initiative fordern jetzt auch andere Parteien detaillierte Fakten.

Muss der Bund Fakten über kriminelle AusländerInnen preisgeben?

«Sicher wäre es sinnvoll, die Delinquenten nach Herkunft und nach Deliktart zu kennen», sagt Nationalrätin Kathy Riklin (CVP, 63). FDP-Präsident Philipp Müller (63): «Wir wissen nicht, welche Auswirkungen Ausschaffungen auf die Bilateralen haben, wenn wir die Nationalitäten der Straftäter nicht kennen.» Sogar Nationalrätin Min Li Marti (SP, 41) ist für die Publikation der Statistik: «Wenn aber alle Daten detailliert ausgewertet und präsentiert werden, ist das unproblematisch.»

[pbl, 16.02.2016] Durchsetzungs-Initiative

Alle Storys anzeigen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
20 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Angelo C.
31.01.2016 13:29registriert Oktober 2014
Der erste Abschnitt des Artikels drückt alles wirklich Relevante mit wenigen Worten aus. Bezüglich der DSI habe ich mich bisher eher bedeckt gehalten und es mit Atomschlaf (auch nicht unbedingt ein Linker) gehalten, dass mir der gänzliche Wegfall der Härtefallklausel doch für einige wenige berechtigten Situationen etwas rechtsstaatliche Bauchgrimmen verursacht hätte.

Wenn ich nun aber, analog Köln und dem ganz allgemeinem Verschleierungs-Habitus, all diese kruden Taktiken staatlicher Obstruktion und desinformierenden Verweigerungshaltungen bedenke, bin ich geneigt, meine Ansicht zu ändern.
4410
Melden
Zum Kommentar
avatar
Hippie-ster
31.01.2016 09:11registriert Oktober 2015
Bisher wird ausgewiesen ob eine Straftat von einem Schweizer oder einem Ausländer begangen wurde. Das ist für die nächste Abstimmung eigentlich genug Information.
Für eine Diskussion, wieso gewisse Nationalitäten öfters gewisse Straftaten begehen und was man dagegen unternehmen könnte, wären die Daten interessant.
2810
Melden
Zum Kommentar
20
Deutsche Finanzämter dürfen Schweizer Bankkonten abfragen

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der deutsche Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Zur Story