Auf Bundesebene geht es in Sachen Hunden primär um den Tierschutz. So hält der Bundesrat in seiner Tierschutzverordnung das Recht des Hundes auf Bewegung fest: Dein Hund muss täglich ins Freie können und soll sich, soweit dies möglich ist, «dabei auch unangeleint bewegen können». Demgegenüber hast du als Tierhalterin diverse Pflichten und bist dafür verantwortlich, dass dein Hund niemanden verletzt. Eine allfällige kantonale oder kommunale Leinenpflicht solltest du auch in deinem eigenen Interesse beachten.
Als Hundehalterin musst du aus tierschutzrechtlichen Gründen dafür sorgen, dass dein Hund weder Mensch noch Tier gefährdet. Sollte dein Hund andere verletzen oder übermässig aggressiv sein, muss die zuständige kantonale Stelle Massnahmen ergreifen. Bei einer allgemeingültigen Leinenpflicht geht es aber hauptsächlich um den Schutz des Menschen vor Tieren, und hier sind die Kantone für die Gesetzgebung zuständig. So gilt in zahlreichen Kantonen etwa in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs oder auf Spielplätzen eine Leinenpflicht. Ein paar Kantone kennen zudem strengere Regeln für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential.
Es ist ratsam, sich vor einem Spaziergang über die lokal geltenden Regeln zu informieren. Spätestens wenn dich ein Gemeindepolizist auffordert, deinen Hund anzuleinen, solltest du das dann auch tun. Das sah ein Hundehalter in Davos anders und weigerte sich nicht nur, seinen Hund trotz Hinweisschildern und polizeilicher Ermahnung anzuleinen, sondern ging wegen der Busse über 100 Franken gar bis vor Bundesgericht. Erfolglos.
Als Hundehalterin solltest du unabhängig von allfälligen Gesetzen dafür sorgen, dass dein Hund keine Wildtiere jagt. Aber auch wenn das Internet oft was anderes behauptet: Selbst in der Brut- und Setzzeit gibt es keine generelle und schweizweit geltende Leinenpflicht, sondern das ist ebenfalls den Kantonen überlassen. So musst du etwa im Kanton Zürich deinen Hund jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand anleinen. Luzern beispielsweise kennt dieselbe Regelung, ebenso der Kanton Aargau. Bern wiederum ist liberaler und verbietet lediglich das «unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden». Die zuständige Behörde kann jedoch in Wildschutzgebieten eine Leinenpflicht erlassen.
Schweizweit gilt wiederum das Verbot, einen Hund vorsätzlich wildern zu lassen. Bei einem Verstoss dagegen blüht dir eine Busse bis zu 20'000 Franken. Je nach Kanton ist es den Behörden auch erlaubt, das wildernde Tier abzuschiessen.
Kommt ein Mensch oder ein anderes Tier wegen deines Hundes zu Schaden, kann es strafrechtlich sehr unangenehm für dich werden. Das Bundesgericht hat so etwa die Verurteilung einer Hundehalterin, deren ansonsten friedliebender und locker angeleinter Hund eine Spaziergängerin gebissen hat, gestützt: «Insbesondere bei der Begegnung mit einer schnell gehenden, fremden Person bestehe stets eine gewisse Unsicherheit, wie der Hund reagieren werde. Daher müsse die Hundehalterin unabhängig davon, ob der Hund in der Vergangenheit Auffälligkeiten gezeigt habe, mit einer gefährlichen Reaktion desselben rechnen».
Ein Hundebiss hat aber nicht zwingend strafrechtliche Folgen, wie ein weiteres Urteil zeigt: Eine Hundehalterin, deren unangeleintes Tier die Halterin eines weiteren Hundes gebissen hatte, sprach das Bundesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung frei, da diese nicht mit einem Bissvorfall habe rechnen müssen. Es bestand im konkreten Fall keine Leinenpflicht, der Hund war bis zu dem Vorfall friedlich und die Hundehalterin erfahren. Deswegen, so das Bundesgericht, sei sie nicht verpflichtet gewesen, ihren Hund «ständig präventiv an der Leine zu führen».
Selbst wenn du nach einem Biss deines Hundes strafrechtlich fein raus sein solltest, können gleichwohl zivilrechtlichen Probleme auf dich zukommen. Als Hundehalterin bist du für den von deinem Tier angerichteten Schaden verantwortlich, wenn du deine Aufsichts- und Sorgfaltspflichten verletzt hast. War dein Hund also vorschriftswidrig nicht angeleint und hat er einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen oder sonstwie verletzt, wirst du in aller Regel den Schaden ersetzen müssen.
Eine Hundetrainerin allerdings, die auf dem Trainingsplatz von einem Hund umgerannt und deswegen verletzt wurde, biss mit ihrer Forderung nach Schadenersatz auf Granit: Sie, so das Bundesgericht, hätte die Hundehalterin anweisen können, das lebhafte Tier an die Leine zu nehmen.
- Kommt dir ein angeleinter Hund entgegen (egal wo), nimmst du deinen Hund an die Leine
- Ist dein Hund nicht abrufbar, kommt er an die Leine -> wenn man dem Hund Freilauf geben will, gibt es Schleppleinen
Abrufbar heisst er kommt JEDESMAL wenn ich rufe, egal was um den Hund herum passiert oder welcher Spur er gerade folgt!
- Hunde werden nicht an der Leine einander vorgestellt (beschnüffeln)
Und ja, ich bin selber Hundehalter und wäre froh obige Punkte würden eingehalten