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Nach Autounfall: Muss ich kleine Schäden reparieren?

Nein, der Garagist muss nicht in allen Fällen eingreifen.
Nein, der Garagist muss nicht in allen Fällen eingreifen.Bild: Shutterstock
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«Braucht es eine Autoreparatur oder kann ich das Geld der Versicherung einfach behalten?»

Francesco (24): «Bei einer Kollision hat ein Autofahrer meinen Wagen leicht beschädigt. Seine Versicherung bezahlt den Schaden. Muss ich mein Auto reparieren lassen? Oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen, ohne den Schaden zu beheben?»
13.07.2018, 11:12
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Lieber Francesco

Du darfst dir den Betrag von der Versicherung auf jeden Fall auszahlen lassen. Nach einem grösseren Unfall musst du jedoch zwingend die Polizei informieren und dein Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt nachprüfen lassen. Nur so ist eine Weiterfahrt erlaubt.

Haftpflichtversicherung überprüft den Schaden

Ein Experte der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers überprüft zunächst dein Fahrzeug und schätzt die Schadenhöhe anhand der Eurotax-Bewertungstabelle ein. So werden alle relevanten Faktoren, die zur Schadensbehebung beitragen (Arbeitsstunden, Material, usw.), berücksichtigt. Den daraus resultierenden Betrag zahlt dir danach die Versicherung aus.

Übersteigen die Reparaturkosten jedoch den Zeitwert des Fahrzeuges, dann schuldet dir die Versicherung lediglich den Wert, den dein Fahrzeug aktuell noch hat. Das gilt, egal ob du den Schaden reparieren lassen möchtest oder nicht.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Betriebssicherheit muss gewährleistet sein

Die Betriebssicherheit des Autos muss gemäss Gesetz jederzeit gewährleistet sein. Bei grösseren Schäden kommen deshalb die Polizei und eine Nachprüfung beim Strassenverkehrsamt zum Zug. Bist du unsicher, ob dein Auto noch den Vorschriften entspricht oder ob die Meldepflicht in deinem Fall gilt, frag am besten zunächst bei einer Fachperson nach, etwa bei deinem Garagisten.

Bei Verkauf als Unfallwagen kennzeichnen

Hast du die Absicht, dein Auto irgendwann zu verkaufen, musst du es unbedingt als Unfallfahrzeug deklarieren. Andernfalls riskierst du, dass der Käufer oder die Käuferin den Kaufvertrag im Nachhinein erfolgreich anficht. Übrigens lohnt es sich bei künftigen Verkaufsabsichten ohnehin, das Fahrzeug gleich nach dem Unfall zu reparieren. Ansonsten ist der Wertverlust gross.

Viele Grüsse von Comparis.ch

Comparis.ch
Mit über 80 Millionen Besuchen im Jahr zählt Comparis.ch zu den meistgenutzten Schweizer Websites. Das Unternehmen vergleicht Tarife und Leistungen von Krankenkassen, Versicherungen, Banken sowie Telecom-Anbietern, Autos und Immobilien.

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Silverstone
13.07.2018 14:31registriert März 2014
Das Fahrzeug muss nur als Unfallauto deklariert werden, wenn tragende Teile des Fahrzeugs beschädigt wurden. hast du "nur" einen verbeulten Kotflügel, oder eine Stosstange muss ersetzt werden, gilt das noch nicht als "Unfallauto"!
Wurden allerdings Fahrwerksteile oder Blechteile die nicht einzeln ersetzt werden können, wie z. Bsp. der hintere Kotflügel Seitenschweller oder Chassis, muss er als Unfallauto verkauft werden...
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Torkar
15.07.2018 10:59registriert Juni 2017
Das mit dem Zeitwert ist teilweise echt blöd. Da hat man ein 18jähriges Auto, welches nie einen Unfall hatte und immer brav um Service war und super läuft, dann fährt jemand rein. Der Betrag reicht nicht zum reparieren und wenn man finanziell eng ist, nicht einmal für die Anzahlung eines neuen Autos... Ich finde, hier gibt es eine Lücke im Versicherungsschutz.
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