«Braucht es eine Autoreparatur oder kann ich das Geld der Versicherung einfach behalten?»
Lieber Francesco
Du darfst dir den Betrag von der Versicherung auf jeden Fall auszahlen lassen. Nach einem grösseren Unfall musst du jedoch zwingend die Polizei informieren und dein Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt nachprüfen lassen. Nur so ist eine Weiterfahrt erlaubt.
Haftpflichtversicherung überprüft den Schaden
Ein Experte der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers überprüft zunächst dein Fahrzeug und schätzt die Schadenhöhe anhand der Eurotax-Bewertungstabelle ein. So werden alle relevanten Faktoren, die zur Schadensbehebung beitragen (Arbeitsstunden, Material, usw.), berücksichtigt. Den daraus resultierenden Betrag zahlt dir danach die Versicherung aus.
Übersteigen die Reparaturkosten jedoch den Zeitwert des Fahrzeuges, dann schuldet dir die Versicherung lediglich den Wert, den dein Fahrzeug aktuell noch hat. Das gilt, egal ob du den Schaden reparieren lassen möchtest oder nicht.
Betriebssicherheit muss gewährleistet sein
Die Betriebssicherheit des Autos muss gemäss Gesetz jederzeit gewährleistet sein. Bei grösseren Schäden kommen deshalb die Polizei und eine Nachprüfung beim Strassenverkehrsamt zum Zug. Bist du unsicher, ob dein Auto noch den Vorschriften entspricht oder ob die Meldepflicht in deinem Fall gilt, frag am besten zunächst bei einer Fachperson nach, etwa bei deinem Garagisten.
Bei Verkauf als Unfallwagen kennzeichnen
Hast du die Absicht, dein Auto irgendwann zu verkaufen, musst du es unbedingt als Unfallfahrzeug deklarieren. Andernfalls riskierst du, dass der Käufer oder die Käuferin den Kaufvertrag im Nachhinein erfolgreich anficht. Übrigens lohnt es sich bei künftigen Verkaufsabsichten ohnehin, das Fahrzeug gleich nach dem Unfall zu reparieren. Ansonsten ist der Wertverlust gross.
Viele Grüsse von Comparis.ch