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«Mein Sohn hat den Perserteppich vom Nachbarn ruiniert. Wer zahlt?»

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Bild: DPA-Zentralbild
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«Mein Sohn hat den Perserteppich vom Nachbarn ruiniert. Wer zahlt?»

Roger (36): «Mein Sohn (4) hat den Perserteppich vom Nachbarn mit mehreren Brandlöchern ruiniert. Wer zahlt?»
10.01.2020, 12:3208.04.2020, 14:11
Frédéric Papp / Comparis
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Lieber Roger

Ein Kind haftet grundsätzlich erst, wenn es urteilsfähig ist. Mit vier Jahren ist das nicht gegeben. Gerichte gehen davon aus, dass ein Kind für einfachere Entscheidungen ungefähr ab dem neunten Lebensjahr urteilsfähig ist und somit für verursachte Schäden geradestehen muss.

Du wirst allerdings als Vater zur Kasse gebeten, wenn du deiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen bist. Das wäre etwa der Fall, wenn du deinen Sohn während längerer Zeit unbeaufsichtigt im Wohnzimmer deines Nachbarn hast spielen lassen.

Rechnung der Versicherung schicken

In diesen Fällen greift die Privathaftpflichtversicherung, sofern du eine mit Familiendeckung abgeschlossen hast. Das gilt auch bei urteilsfähigen und somit haftbaren Kindern. Vorsicht: Wenn das Kind einen Schaden absichtlich verursacht, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

Melde den Schaden sofort deiner Versicherung und halte den Schaden fotografisch fest. Schicke die Rechnung des Nachbars deiner Versicherung. Sie prüft, ob die Schadenssumme gerechtfertigt ist. Zu deinen Lasten fällt der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt.

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Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Bist du deiner Aufsichtspflicht indes nachgekommen, ist die Versicherung gesetzlich nicht verpflichtet, den Schaden zu tragen. Grund: Bei Erfüllung der Aufsichtspflicht kann man nicht haftbar gemacht werden und so entsteht theoretisch kein finanzieller Schaden für dich. Üblicherweise zahlt die Versicherung dennoch, wenn die Eltern es wünschen. Deckungsumfang und -höhe variieren aber von Anbieter zu Anbieter und sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben.

Was viele nicht wissen: In der Krippe liegt die Aufsichtspflicht nicht bei den Eltern, sondern bei den Kleinkindererziehenden. Ruiniert dein Sohn also die Designerjacke eines anderen Kindes mit der Schere, fällt das in den Verantwortungsbereich der Kleinkindererziehenden. Grundsätzlich trägt dann die Haftpflichtversicherung der Kinderkrippe den Schaden.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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Blöder Anfängerfehler.
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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Magenta
10.01.2020 13:15registriert März 2018
Mich irritiert das Wort "Brandlöcher" im Zusammenhang mit einem Vierjährigen ziemlich... Mir kommen da nur eine Zigi, ein Feuerzeug oder eine Kerze als "Werkzeug" in den Sinn (oder habe ich zu wenig Phantasie?).
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kettcar #lina4weindoch
10.01.2020 15:09registriert April 2014
Was wenn das Kind nicht unter Aufsicht der Eltern sondern unter Aufsicht der Nachbarn stand?
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Cotten91
10.01.2020 18:19registriert September 2019
Wer zahlt? Du, der Vater/die Mutter des Kindes, Sorgfaltspflicht nennt sich das. Unnötiger Artikel für eine Antwort die schon jeder kennt. Für etwas gibts ne Privathaftpflichtversicherung
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    Wir ziehen (vielleicht) zusammen und ich krieg sein E-Bike!
    Mein Partner wohnt gefühlt auf einem Berg und ich bald bei ihm. Mein alter Drahtesel packt diese Steigung nicht mehr und ich auch nicht. Die Lösung: ein E-Bike. Aber macht das umwelt- und klimatechnisch überhaupt Sinn?

    Es ist so weit: Wir überlegen uns, zusammenzuziehen. Oder besser, ich zu ihm hoch auf den Hoger, wo die Sonne scheint. Keine Ahnung, wie viele Höhenmeter das sind. Aber mit dem normalen Velo komme ich da kaum hoch. Ich bin die Strecke ein paarmal gefahren. Der Schweiss. Das Gekeuche. Vorbeirasende Autos. Angenehm ist anders.

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