Blogs
Money Matter

«Mein Sohn hat den Perserteppich vom Nachbarn ruiniert. Wer zahlt?»

Bild
Bild: DPA-Zentralbild
Money Matter

«Mein Sohn hat den Perserteppich vom Nachbarn ruiniert. Wer zahlt?»

Roger (36): «Mein Sohn (4) hat den Perserteppich vom Nachbarn mit mehreren Brandlöchern ruiniert. Wer zahlt?»
10.01.2020, 12:3208.04.2020, 14:11
Frédéric Papp / Comparis
Mehr «Blogs»

Lieber Roger

Ein Kind haftet grundsätzlich erst, wenn es urteilsfähig ist. Mit vier Jahren ist das nicht gegeben. Gerichte gehen davon aus, dass ein Kind für einfachere Entscheidungen ungefähr ab dem neunten Lebensjahr urteilsfähig ist und somit für verursachte Schäden geradestehen muss.

Du wirst allerdings als Vater zur Kasse gebeten, wenn du deiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen bist. Das wäre etwa der Fall, wenn du deinen Sohn während längerer Zeit unbeaufsichtigt im Wohnzimmer deines Nachbarn hast spielen lassen.

Rechnung der Versicherung schicken

In diesen Fällen greift die Privathaftpflichtversicherung, sofern du eine mit Familiendeckung abgeschlossen hast. Das gilt auch bei urteilsfähigen und somit haftbaren Kindern. Vorsicht: Wenn das Kind einen Schaden absichtlich verursacht, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

Melde den Schaden sofort deiner Versicherung und halte den Schaden fotografisch fest. Schicke die Rechnung des Nachbars deiner Versicherung. Sie prüft, ob die Schadenssumme gerechtfertigt ist. Zu deinen Lasten fällt der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt.

Das Kleingedruckte lesen

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Bist du deiner Aufsichtspflicht indes nachgekommen, ist die Versicherung gesetzlich nicht verpflichtet, den Schaden zu tragen. Grund: Bei Erfüllung der Aufsichtspflicht kann man nicht haftbar gemacht werden und so entsteht theoretisch kein finanzieller Schaden für dich. Üblicherweise zahlt die Versicherung dennoch, wenn die Eltern es wünschen. Deckungsumfang und -höhe variieren aber von Anbieter zu Anbieter und sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben.

Was viele nicht wissen: In der Krippe liegt die Aufsichtspflicht nicht bei den Eltern, sondern bei den Kleinkindererziehenden. Ruiniert dein Sohn also die Designerjacke eines anderen Kindes mit der Schere, fällt das in den Verantwortungsbereich der Kleinkindererziehenden. Grundsätzlich trägt dann die Haftpflichtversicherung der Kinderkrippe den Schaden.

Viele Grüsse von Comparis.ch

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Worin Kinder wirklich ganz miserabel sind: im Verstecken
1 / 13
Worin Kinder wirklich ganz miserabel sind: im Verstecken

Blöder Anfängerfehler.

Auf Facebook teilenAuf X teilen
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
12 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Magenta
10.01.2020 13:15registriert März 2018
Mich irritiert das Wort "Brandlöcher" im Zusammenhang mit einem Vierjährigen ziemlich... Mir kommen da nur eine Zigi, ein Feuerzeug oder eine Kerze als "Werkzeug" in den Sinn (oder habe ich zu wenig Phantasie?).
1781
Melden
Zum Kommentar
avatar
kettcar #lina4weindoch
10.01.2020 15:09registriert April 2014
Was wenn das Kind nicht unter Aufsicht der Eltern sondern unter Aufsicht der Nachbarn stand?
561
Melden
Zum Kommentar
avatar
Cotten91
10.01.2020 18:19registriert September 2019
Wer zahlt? Du, der Vater/die Mutter des Kindes, Sorgfaltspflicht nennt sich das. Unnötiger Artikel für eine Antwort die schon jeder kennt. Für etwas gibts ne Privathaftpflichtversicherung
4332
Melden
Zum Kommentar
12
Nachhaltig Reisen? In Umfragen top, in der Realität flop
Trotz weltweiter Krisen reisen wir derzeit so viel wie vor Corona. Tourismusexperte Jürg Stettler ist überrascht. Und sagt, warum sich dies sehr schnell ändern könnte.
Für uns ist sie weit weg. Der Tourismusbranche sitzt die Corona-Krise noch immer in den Knochen. Noch immer werden Ankunfts- und Übernachtungszahlen an denen von vor dieser Zäsur gemessen. Immerhin: «Dank einer sehr dynamischen Erholung sind wir weltweit gesamthaft betrachtet praktisch wieder bei back to normal», sagt Jürg Stettler. Er ist Leiter des Instituts für Tourismus und Mobilität sowie Vizedirektor des Departements Wirtschaft an der Hochschule Luzern und analysiert seit Jahrzehnten die Veränderungen in den Tourismusmärkten. Im Gespräch analysiert er die derzeitige Weltlage und leitet ab, was das für den Tourismus und für Reisende bedeutet.
Zur Story