Lieber Norman
Erst einmal gute Besserung! Für das Vorgehen ist wichtig zu wissen, ob Du mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt bist oder nicht.
Falls Du eine Anstellung bei einem Arbeitgeber von mehr als 8 Stunden pro Woche hast, muss Dich Dein Arbeitgeber auch für Unfälle ausserhalb der Arbeit versichern (Nichtberufsunfall). In diesem Fall kannst du dem Arzt melden, dass die Vergütung über die Unfallversicherung abgewickelt wird und Du ihm die Schadennummer melden wirst. Der Arzt wartet in diesem Fall mit der Ausstellung seiner Rechnung zu.
Wende dich an die Personalverantwortliche in deinem Unternehmen. Du wirst dann angehalten, einen Fragebogen der Unfallversicherung über den Hergang und die Auswirkungen auszufüllen. Dieser wird an die Versicherung geschickt. Sobald die Versicherung die Meldung erhalten hat, wird sie einen Schadenfall eröffnen und dir die Schadennummer bekannt geben. Diese kannst Du dem Arzt sowie allen weiteren behandelnden Stellen melden (z.B. Physiotherapeut, Apotheke). Alle behandelnden Stellen werden ihre Rechnung direkt an die Versicherung mit Verweis auf die Schadennummer schicken. Du bist in diesem Fall sowohl von Franchise als auch von Selbstbehalt befreit und zahlst somit nichts.
Anders sieht aus aus, wenn Du bei einem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitest bzw. selbständig oder nicht erwerbstätig bist. In all diesen Fällen musst Du selbst dich bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichern. Dieser Bestandteil der Grundversicherung deckt zwar ebenfalls die Heilungskosten bei Unfällen. Jedoch sind die Leistungen deutlich schlechter.
Allen voran wird Deine Franchise an die Behandlungskosten angerechnet. Zudem musst Du einen Selbstbehalt von 10 Prozent bis zu 700 Franken bezahlen. Während eines stationären Spitalaufenthaltes wird zusätzlich der Spitalkostenbeitrag verrechnet. Solltest Du über die Krankenversicherung für Unfälle versichert sein, läuft der Verrechnungsprozess analog Krankheit. Das heisst: Je nach Krankenkasse zahlst du die Rechnung direkt und schickst sie hinterher der Krankenkasse. Oder der Arzt schickt seine Rechnung der Kasse, diese rechnet sie deiner Franchise und dem Selbstbehalt entgegen und fordert allenfalls den noch fälligen Betrag von Dir zurück.
Solltest du arbeitslos sein, wärst du besser gestellt. Du bist von der Suva unfallversichert gemäss Unfallversicherungsgesetz analog Angestellten mit einem Pensum von mehr als 8 Stunden wöchentlich. Der Versicherungsschutz endet 30 Tage nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung. Mit einer Abredeversicherung kannst du diesen Schutz um bis zu 180 Tage verlängern. Dazu musst du dich aber vor Ende des ordentlichen Versicherungsschutzes bei der zuständigen Suva-Agentur melden.
Viele Grüsse von Comparis.ch
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