Kranke sollen sich stärker an den Behandlungskosten beteiligen müssen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, die Franchisen zu erhöhen - zunächst um 50 Franken. Die ordentliche Franchise beträgt damit 350 Franken.
Der Ständerat hat am Dienstag mit 26 zu 13 Stimmen einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt. Diese erlaubt dem Bundesrat, die ordentliche Franchise und die Wahlfranchisen regelmässig an die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen anzupassen.
Vorgesehen ist eine Erhöhung um 50 Franken, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro versicherte Person mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise. Eine erste Anpassung der Franchisen ist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens geplant. Die Franchisen für Kinder sind davon nicht betroffen.
Der Bundesrat hatte die ordentliche Franchise bereits mehrmals angepasst. Bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 betrug diese noch 150 Franken - etwa 1/12 der Kosten pro versicherter Person. Auch nach späteren Erhöhungen betrug das Verhältnis Franchise zu Bruttokosten jeweils rund 1:12.
Die Mehrheit stimmte dem vorgeschlagenen Mechanismus zu, um dieses Verhältnis auch in Zukunft wahren zu können. Das sei ein politischer Entscheid, gab Gesundheitsminister Alain Berset zu bedenken. Eine kostendämpfende Wirkung habe sich bei früheren Erhöhungsschritten nicht gezeigt.
Die Linke wehrte sich gegen die Erhöhung der ordentlichen Franchise. Damit werde das Solidaritätsprinzip geritzt, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Immer mehr Menschen verzichteten auf ärztliche Leistungen, weil sie es sich nicht leisten könnten. «Das ist dramatisch». Didier Berberat (SP/NE) warnte, dass verspätete Behandlungen zu Mehrkosten führen könnten.
Im Vergleich der OECD-Länder zahlten die Versicherten in der Schweiz schon heute den grössten Teil der Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche. «Es droht eine Zweiklassenmedizin.» Vor diesem Hintergrund hat das SP-Präsidium am Montag beschlossen, das Referendum gegen die Franchisenerhöhung zu ergreifen. Die Partei hat ausserdem eine Initiative lanciert, um die Prämien bei 10 Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen.
Der Ständerat hat am Gesetzestext eine Präzisierung vorgenommen, die Vorlage geht darum noch einmal zurück an den Nationalrat. Vom Tisch ist das Thema danach aber nicht: In der grossen Kammer ist eine Motion der Gesundheitskommission hängig, die eine ordentliche Franchise von 500 Franken verlangt. (whr/sda)