Lieber Lorenz
Leider ist der Begriff «Bonus» juristisch grundsätzlich problematisch. Bonus kann nämlich sowohl Gratifikation als auch als variabler Lohnbestandteil sein.
Gemäss Art. 322d Abs. 1 OR können Gratifikationen vertraglich festgelegt werden. Allerdings anerkennen die Schweizer Gerichte Bonus-Absprachen nur dann als Gratifikation, wenn die Kriterien über Entschädigungen für das Erreichen bestimmter Mitarbeiter- oder Unternehmensziele nicht vollständig bestimmt sind.
Letztlich muss der Arbeitgeber die Gratifikation nach eigenem Ermessen festsetzen können. Wie schon das Wort «Gratifikation» (lateinisch «gratia» bedeutet Gnade oder Dank) verrät, ist diese Leistung des Arbeitgebers immer auch eine Gefälligkeit des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer kann aus einer «Bonusvereinbarung» einzig das Recht ableiten, zu erfahren mit welchen Argumenten die Gratifikation im betreffenden Jahr festgesetzt wurde. Darüber hinaus ist bei vertraglich vereinbarten Abreden nichts garantiert.
Der Arbeitgeber darf ausserdem die Gratifikation davon abhängig machen, ob der Arbeitnehmer noch im Betrieb arbeitet oder in ungekündigter Stellung ist. Sollte dein Bonus also in diese Klasse fallen, hast du schlechte Karten.
Anders verhält es sich, wenn der Bonus als variabler Lohnbestandteil zu werten ist gemäss OR Art. 322/322a. In diesem Fall wäre der Bonus verpflichtender Vertragsbestandteil.
Das ist der Fall, wenn die Auszahlung und Höhe des Bonus im Vertrag festgeschrieben sind (z.B. 13. Monatslohn). Variable Lohnbestandteile können aufgrund unterschiedlicher objektivierbarer Kriterien festgelegt und berechnet werden – etwa dem Geschäftserfolg, der Erreichung der individuellen Zielvereinbarung, einem Verteilschlüssel etc.
Zudem beachten die Gerichte die Regelmässigkeit der Auszahlung sowie die Höhe. Wurde der Bonus in den vergangenen drei Jahren regelmässig ausgerichtet? Dann besteht ein Anspruch darauf. Je höher der Bonus, desto eher wird er ebenfalls als Lohnbestandteil bzw. als «unechte Gratifikation» angesehen und muss ausbezahlt werden.
Entscheidend für dich ist also zu prüfen, ob dein Bonus den Kriterien des variablen Lohnanteils bzw. der «unechten Gratifikation» entspricht. Sollte es sich um einen variablen Lohnanteil handeln, so gelten die oben festgehaltenen Kriterien.
Wenn sich dein Bonus am Geschäftsgang bemisst und deine Firma durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und sich der Bonus auf die entsprechende Zeitperiode bezieht, hast du entsprechend Pech. Ansonsten solltest du zuerst das Gespräch mit deinem Chef suchen und allenfalls danach sorgfältig (Knatsch mit dem Arbeitgeber will gut überlegt sein) rechtliche Schritte erwägen.
Viele Grüsse von Comparis.ch
Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!
Kiro Striked
An einen Bonus denke ich im Moment gar nicht erst.
Der Buchstabe I (Zusammenhang wie Duschvorhang)
Du kriegst dein Extrageld nicht?
Mimimi...
IO human