25.05.2021, 12:5025.05.2021, 14:00
Nach Facebook und Amazon hat die deutsche Kartellbehörde nun auch Verfahren gegen Google eingeleitet.
Zum einen gehe es um ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung des US-Konzerns, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag mit.
«Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht.»
Kartellamtschef Andreas Mundt
Haben User die Wahl?
Darüber hinaus wurde ein zweites Verfahren gestartet, das sich eingehend mit den Datenverarbeitungs-Konditionen von Google befasst. Dabei wird geprüft, ob Google beziehungsweise der Mutterkonzern Alphabet die Nutzung der Dienste von einer Zustimmung zur Datenverarbeitung abhängig macht, bei der es keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten gibt.
Erst vergangene Woche hatte die deutsche Behörde ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, wobei die Kartellwächter auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurückgreifen. Auf Basis der neuen Instrumente wurde bereits im Januar ein Verfahren gegen Facebook ausgeweitet.
(dsc/sda/awp/reu)
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