Der US-Internetgigant Google hat Rechtsmittel gegen die von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte Geldstrafe von 50 Millionen Euro angekündigt. «Wir haben uns entschieden, in Berufung zu gehen», erklärte Google am Mittwoch (Ortszeit).
Damit muss Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat in Paris, über die Rechtmässigkeit der Millionenstrafe entscheiden.
Die Datenschutzbehörde CNIL hatte Google am Montag auf Grundlage der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu der Millionenstrafe verdonnert. Die CNIL monierte unter anderem, dass Google seine Nutzer nicht «klar und verständlich» über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiere. Die CNIL kritisierte ausserdem die Informationspolitik zur Nutzung der Daten für personalisierte Werbung. Hier sei ein Häkchen voreingestellt, während die DSGVO eine «positive» Akzeptanz fordere, der Nutzer also selbst einwilligen müsse.
Google erklärte dazu am Mittwoch, für die Zustimmung zu personalisierter Werbung ein «möglichst transparentes und einfaches» System entwickelt zu haben. Zugleich zeigte sich Google über die möglichen Folgen des Entscheids der CNIL «für Herausgeber, Entwickler von Originalinhalten und Technologieunternehmen in Europa und anderswo» besorgt.
Die CNIL war die erste europäische Regulierungsinstanz, die mit Bezug auf die seit Mai geltenden DSGVO-Regeln einen globalen Internetkonzern bestrafte. (sda/afp)