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Ein schärferes Datenschutzgesetz für die Schweiz nimmt Form an, aber ...

Eine Anlage des Nachrichtendienstes des Bundes. Die neue Aufsichtsbehörde stellt dem Dienst gute Noten aus.
Abhörstation des Schweizer Geheimdienstes.Bild: KEYSTONE

Ein schärferes Datenschutzgesetz für die Schweiz nimmt Form an, aber ...

20.11.2019, 13:3120.11.2019, 15:31
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Mindestens gleiches Schutzniveau wie heute, kompatibel mit EU-Recht, zudem ein Kompromiss beim sogenannten Profiling: Unter diesen drei Prämissen möchte die ständerätliche Kommission das Datenschutzgesetz modernisieren. Sie weicht damit deutlich vom Nationalrat ab.

Die grosse Kammer hatte in der Herbstsession nach einer Marathondebatte der Totalrevision des Datenschutzgesetzes als Erstrat zugestimmt, dies mit 98 zu 68 Stimmen bei 27 Enthaltungen jedoch zähneknirschend. Zuvor hatte der Nationalrat das Gesetz gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf deutlich abgeschwächt.

Wo harzt es?

Für die SP und die Grünen geht das Gesetz in der vorliegenden Form zu wenig weit. Sie drohen bereits mit dem Nein in der Schlussabstimmung, falls im weiteren Verlauf der Beratungen keine Verbesserungen beschlossen würden. Die SVP wiederum lehnt das Gesetz wegen des Drucks aus der EU ab. Zusammen könnten sie die Vorlage zu Fall bringen.

Vor diesem Hintergrund hat die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) die Detailberatung zum Datenschutzgesetz durchgeführt und diese nun abgeschlossen. Das Geschäft kann somit in der Wintersession in der kleinen Kammer diskutiert werden, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Wegen der sehr deutlichen Mehrheitsverhältnisse in der Kommission lässt sich bereits jetzt sagen, dass der Ständerat die Vorlage gegenüber der nationalrätlichen Fassung in zentralen Punkten wohl stark anpassen wird.

Die SPK-Mitglieder aus dem Ständerat:

Bild
screenshot: parlament.ch

Werden Schweizer gegenüber EU-Bürgern benachteiligt?

Nicht, wenn es nach der Kommission geht: Für die SPK stehen nach eigenen Angaben zwei Punkte im Zentrum.

  1. Schweizer Bürgerinnen sowie Konsumentinnen sollen mindestens den gleichen Schutz ihrer Daten erhalten wie bisher.
  2. Das Schweizer Datenschutzniveau soll mit jenem in der EU vergleichbar sein.

Um eine solche Äquivalenz zu den Regelungen in der EU zu erreichen, hat die ständerätliche Kommission mehrere vom Nationalrat verabschiedete Bestimmungen verschärft.

  • Einstimmig beschloss die Kommission etwa, die Daten über gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten wieder in die Liste der besonders schützenswerten Personendaten aufzunehmen.
  • Ebenfalls ohne Gegenstimme schlägt die SPK ihrem Rat vor, die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand aufzuheben, die vom Nationalrat eingeführt worden war.
  • Oppositionslos sieht die Kommission zudem davon ab, einen abschliessenden Katalog der bei der Ausübung des Auskunftsrechts zu erteilenden Informationen einzuführen.
  • Auch punkto Sanktionen bei Nichteinhaltung des Datenschutzrechts will die SPK weiter gehen als der Nationalrat. Das beschloss sie mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Was hat es mit dem «Profiling» auf sich?

Neben dem Druck aus der EU will die SPK auch den innenpolitischen Drohungen von links-grüner Seite angemessen begegnen. Stichwort ist das sogenannte Profiling. Ein solches liegt vor, wenn vollständig automatisiert – insbesondere durch einen Algorithmus – personenbezogene Daten ausgewertet werden, um daraus Lebensumstände, Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen einer Person abzuleiten oder vorherzusagen.

Die SP und die Grünen wollten bereits im Nationalrat eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für ein Profiling im Gesetz festschreiben, scheiterten mit diesem Vorhaben aber deutlich. Nun schlägt die ständerätliche Kommissionen einen Kompromiss bei dieser Art der Datenbearbeitung vor.

Demnach soll der Begriff «Profiling mit hohem Risiko» in das Datenschutzgesetz aufgenommen werden. Was darunter fallen würde, bleibt derzeit offen. Eine Kommissionsminderheit will an der ursprünglichen Version des Bundesrats festhalten, die einen generell erhöhten Schutz beim Profiling vorsieht und auf eine Differenzierung in der Risikodefinition verzichtet.

Schliesslich will die SPK im Datenschutzgesetz auch die Rechte jener Personen stärken, die einer Bonitätsprüfung unterzogen werden. Konkret will sie die Bearbeitung von Daten einschränken, die älter als fünf Jahre sind oder Minderjährige betreffen.

Wie geht's weiter?

Das Datenschutzgesetz ist für den 18. Dezember im Ständerat traktandiert. Im nächsten Jahr müssen sich die Räte dann einigen. Die EU überprüft nämlich bis im Mai 2020, ob der Datenschutz in der Schweiz noch gleichwertig ist mit ihrem eigenen. Das wäre derzeit nicht der Fall.

Ändert die Schweiz ihre Bestimmungen nicht, drohen hiesigen Unternehmen grosse Wettbewerbsnachteile, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter zu bedenken gab. Für die Firmen würde ein Austausch von Daten mit Betrieben in der EU schwierig.

(dsc/sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DerewigeSchweizer
20.11.2019 15:02registriert Juli 2018
"Schweizer Bürgerinnen sowie Konsumentinnen sollen mindestens den gleichen Schutz ihrer Daten erhalten wie bisher."

Äh, ... hallo!
Der Datenschutz für Konsumentinnen "bisher" ist eine Schw...i. Bei jedem Kauf werde ich ausgewertet bis auf die
Sockengrösse, unfreiwillig und gratis. Das haben sich die Unternehmen, als EDV und Internet neu kamen, einfach so herausgenommen.
Der Gipfel ist ja, dass diese Daten anderen weiterverkauft werden.
Das sollte bitteschön zurückbuchstabiert werden.
Oder wem gehört unsere "freie demokratische Schweiz" eigentlich, wo doch "hier noch der Bürger das Sagen hat"?
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