Digital
Schweiz

Amazon.com liefert nicht mehr in die Schweiz

epa07200253 Boxes with a reimagined Amazon logo during a protest related to the recent announcement that the company Amazon will be opening one of two new headquarters in New York, New York, USA, 30 N ...
Abgewandeltes Amazon-Logo: Der US-Online-Händler will hierzulande keine Mehrwertsteuer entrichten.Bild: EPA

Amazon schränkt Angebot für Schweizer User ein – keine US-Lieferungen mehr

04.12.2018, 13:1805.12.2018, 17:16
Mehr «Digital»

Amazon.com werde ab dem 26. Dezember 2018 nicht mehr in die Schweiz liefern, berichtet der «Tages-Anzeiger». Ausgenommen seien digitale Güter wie E-Books oder Apps.

Wegen einer Gesetzesänderung stelle die US-Seite des Händlers Lieferungen in die Schweiz ein. Kunden seien verärgert.

Grund sei eine Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes, die ausländische Versandhändler den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichstellen solle:

«Ab Januar 2019 werden diese [Versandhändler] der Schweizer Mehrwertsteuer unterstellt. Erzielt ein ausländischer Versandhändler pro Jahr mindestens 100'000 Franken Umsatz aus Kleinsendungen, gelten seine Lieferungen als Inlandlieferungen. Er muss sich im MwSt.-Register eintragen und wird steuerpflichtig. Freigrenzen gelten nicht mehr.»

Internet-User reagieren enttäuscht ...

Die Tragik an der Sache sei von beschränkter Reichweite, zitiert der «Tages-Anzeiger» aus dem Blog des E-Commerce-Experten Thomas Lang. «Die Umsätze aus der Schweiz bei Amazon.com beliefen sich Schätzungen des Portals zufolge 2017 lediglich auf 65 Millionen Franken. Die europäischen Länderseiten seien deutlich dominanter.»

Amazon hat watson folgende schriftliche Stellungnahme zukommen lassen:

«Schweizer Kunden können weiterhin in ihren bevorzugten EU-Amazon-Websites (amazon.de, amazon.fr, amazon.co.uk, amazon.es und amazon.it) einkaufen, Millionen von Produkten in verschiedenen Sprachen inklusive Französisch, Italienisch und Deutsch bestellen und an jede Adresse in der Schweiz liefern lassen.»

(dsc)

80 Rappen inklusive Versand für ein Ladekabel aus China

Video: watson/Lya Saxer
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
45 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Arneis
04.12.2018 13:50registriert Januar 2017
Das beschreibt die Denke von Amazon, und warscheinlich vielen anderen "Tech"-Anbietern, bestens.
Gebt uns Vergünstigungen, dafür schaffen wir dann (Billig)-Arbeitsplätze und versteuert wird dann auf einer Insel.

Die müssten lediglich ein paar Buchhalter einkaufen und könnten so 65+ Mio. Umsatz sicherstellen. Aber eben, das passt nicht in das Konzept.
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
leu84
04.12.2018 14:16registriert Januar 2014
Gut so. Hoffentlich nimmt Amazon sich selbst aus dem Schweizer Markt.
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
Ökonometriker
04.12.2018 14:37registriert Januar 2017
Gerade ein derartiger Tech-Konzern sollte die MWSt.-Abwicklung über die MmWSt.-API des Bundes problemlos automatisieren können...
10
Melden
Zum Kommentar
45
    Röstis EU-Stromabkommen wird wohl von links und rechts torpediert – die Sonntagsnews
    Abgangsentschädigungen trotz Fehlern, Widerstand von links und rechts gegen das EU-Stromabkommen und die USA verweigern einer Schweizerin die Einreise: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.

    Fehlleistungen von Spitzenbeamten haben sich nach Informationen der «NZZ am Sonntag» offenbar nicht zwingend auf deren Abgangsentschädigungen ausgewirkt. Topkader sollen Abfindungen teils unabhängig davon erhalten haben, unter welchen Umständen sie den Bund verlassen haben, wie die Zeitung schrieb. Insgesamt habe der Bund von 2021 bis 2023 vierzehn Topkadern eine Abgangsentschädigung zwischen rund 49'000 Franken und gut 363'000 Franken pro Person bewilligt. Mehrere Personen hätten direkt im Anschluss eine Führungsposition im privaten Sektor übernommen. Ihre Abfindung mussten sie deswegen nicht zurückzahlen, wie die Zeitung schrieb. Die Behörden betonten laut der «NZZ am Sonntag», dass die Entschädigungen «gemäss den rechtlichen Grundlagen» entrichtet worden seien.

    Zur Story