Mittwochmorgen: Bei einer Hausdurchsuchung in Appenzell finden Polizisten auf einem Handy kinderpornografisches Material. Die Spuren führen zum Gymnasium St.Antonius. Am Mittag hat die Jugendanwaltschaft Appenzell alle Schüler in einer kurzfristig einberufenen Infoveranstaltung über den Vorfall informiert.
Wie Recherchen von watson zeigen, stammte der entscheidende Hinweis für die Aktion vom FBI, der Sicherheitsbehörde der Vereinigten Staaten. Auf Anfrage bestätigt Caius Savary, Jugendanwalt von Appenzell: «Das FBI hat der Bundeskriminalpolizei einen Hinweis betreffend Kinderpornografie weitergeleitet und diese hat sich dann mit der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden in Verbindung gesetzt.»
Der Hinweis betraf den Social-Media-Account eines Minderjährigen, wie Savary weiter sagt. Der Kinderporno sei in den sozialen Medien zirkuliert. Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, WhatsApp oder Twitter werden durch verschiedene staatliche Organisationen systematisch auf verbotene Inhalte gescannt. In vorliegendem Fall stiess das «National Center for Missing & Exploited Childern» auf das Material und informierte das FBI.
Marco Knechtle, Prorektor des Gymnasiums St. Antonius in Appenzell, erfuhr von der Jugendanwaltschaft Appenzell von der Hausdurchsuchung und dem Fund des verbotenen Materials. «Es hat heute eine Infoveranstaltung der Jugendanwaltschaft stattgefunden», bestätigt er gegenüber watson. «Dabei sind die Schüler informiert worden, dass auf dem Handy eines Jugendlichen kinderpornografisches Material auf ein soziales Netzwerk geladen worden sei.» Die betreffende Datei sei auf dem Gelände des Schulhauses hochgeladen worden.
Die Jugendlichen wurden an der Veranstaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Besitz von kinderpornografischem Material strafbar ist und sie mit Konsequenzen rechnen müssen, falls sie ebenfalls über entsprechende Videos oder Bilder verfügen. Sie bekamen bis 13:30 Uhr Zeit, entsprechendes Material und andere illegale Inhalte auf ihren Geräten zu löschen.
Laut Savary wäre die rechtliche Grundlage gegeben, um weitere Handys einzuziehen. Vorerst sei aber darauf verzichtet worden, unter der Bedingung, dass die Schüler die Daten fristgerecht löschen. «Gewissen Kindern und Jugendlichen war, zumindest bis heute, nicht unbedingt klar, dass es sich beim Besitz von kinderpornografischen Dateien um ein schweres Delikt handelt.»
Laut einem Schüler, der bei der Veranstaltung in der Aula anwesend war, reagierten viele Jugendliche verunsichert auf die Nachricht. «Viele haben ihre eigenen Handys nach solchen Bildern durchforstet oder es in Panik ausgeschaltet.»
Für den Minderjährigen, auf dessen Handy das kinderpornografische Material gefunden wurde, gelte die Unschuldsvermutung, sagt Jugendanwalt Savary. Es drohten aber Kosten von mehreren hundert Franken für das Strafverfahren, das Vernichten des Handys sowie eine Strafe in Form einer persönlichen Arbeitsleistung.
Wie aus einem internen Dokument der Jugendanwaltschaft hervorgeht, das watson vorliegt, muss der Jugendliche nicht mit einem Strafregistereintrag in der Schweiz rechnen. Er wird allerdings vom FBI registriert. Dies kann die Einreise nach Amerika erschweren oder gar verunmöglichen.