EU geht gegen TikTok vor – Verdacht: Minderjährige zu wenig geschützt
TikTok droht massiver Ärger: Die EU-Kommission ermittelt gegen die Social-Media-Plattform, die vom chinesischen Unternehmen ByteDance betrieben wird. Dabei geht es um den Verdacht, dass die Verantwortlichen den gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz von Minderjährigen nicht nachkommen, wie der zuständige EU-Kommissar Thierry Breton am Montag beim Onlinedienst X mitteilte.
Die TikTok-Untersuchung drehe sich um:
- «Süchtig machendes Design und Bildschirmzeitbegrenzungen».
- Den «Rabbit-Hole-Effekt» – also das Phänomen, wonach sich User wegen des Empfehlungs-Algorithmus in einem Thema verlieren und nicht mehr herausfinden.
- Die (mangelnde) «Altersüberprüfung».
- «Standard-Datenschutzeinstellungen».
Tatsächlich hat die Kommission laut eigenen Angaben bereits eine Voruntersuchung durchgeführt. Deren Ergebnisse hätten dazu geführt, ein förmliches Verfahren einzuleiten.
Bei den möglichen Verstössen geht es auch darum, dass TikTok nicht genug unternimmt, damit die App kein Suchtverhalten fördert. Abhilfemassnahmen, etwa Altersüberprüfungen zum Jugendschutz, damit Minderjährige von bestimmten Inhalten ausgeschlossen werden, seien möglicherweise nicht wirksam, so die EU-Kommission.
Was will die EU?
Hintergrund ist das neue EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, abgekürzt DSA), das dominierenden Techkonzernen relativ strenge Auflagen macht.
In einem entsprechenden Dokument der EU-Kommission, das die Nachrichtenagentur Reuters einsehen konnte, streiche Breton die besondere Rolle hervor, die TikTok spielt.
Dies sei die zweite DSA-Untersuchung nach Elon Musks Social-Media-Plattform X, hält Reuters fest. Im Dezember 2023 hatte die EU-Kommission mitgeteilt, dass untersucht werde, ob X gegen die strengeren EU-Regeln zum Risikomanagement und zur Moderation von Inhalten, zur Werbetransparenz und zum Datenzugriff für Forscher verstossen habe.
Sollte die EU-Untersuchung Fehlverhalten respektive schwere Versäumnisse bestätigen, droht den Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat die EU-Kommission einigen grossen Online-Plattformen einen Fragenkatalog geschickt, darunter Facebooks Mutterkonzern Meta oder Snapchat. Sie mussten beispielsweise Angaben dazu liefern, wie sie die psychische Gesundheit von Jugendlichen schützen.
Die Plattformen müssen ihren Usern Informationen über Anzeigen zur Verfügung stellen – also zum Beispiel, warum die Anzeigen ihnen gezeigt werden und wer für die Werbung bezahlt hat. Ausserdem sollen Minderjährige besonders geschützt werden. So ist es verboten, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht.
Quellen
Mit Material der Nachrichtenagentur Keystone-SDA
(dsc)
