Die Dominanz des Stärkeren, Lauteren oder Ruchloseren im Internet soll in der EU bald ein Ende haben. Heute legt der Rat der EU-Staaten seine Verhandlungsposition bei zwei wegweisenden Gesetzen fest:
Beide zusammen könnten das Internet deutlich verändern. Tech-Riesen wie Google und Facebook werden unter Androhung hoher Strafen mehr Pflichten auferlegt, die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt. Die EU könnte damit – wie schon beim Datenschutz – weltweit Standards setzen. Doch so weit ist es noch nicht.
Die für Binnenmarkt und Wettbewerb zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Staaten treffen sich in Brüssel. Sie stimmen über ihre Position zum DMA und zum DSA ab. Die EU-Kommission hatte das Digital-Paket im Dezember 2020 vorgelegt. Binnenmarktkommissar Thierry Breton kündigte damals an: «Mit den heutigen Vorschlägen gestalten wir unseren digitalen Raum für die nächsten Jahrzehnte.» Es werde dafür gesorgt, dass alle, «die digitale Dienste in Europa anbieten und nutzen, von Sicherheit, Vertrauen, Innovation und Geschäftsmöglichkeiten profitieren».
Das Gesetz über digitale Märkte soll dabei die Marktmacht einiger weniger Digital-Riesen wie Google, Facebook und Amazon einhegen. Das Gesetz über digitale Dienste geht die gesellschaftlichen Fragen an, etwa den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz.
Die Botschafter der EU-Staaten haben sich bei beiden Gesetzen bereits auf eine Position festgelegt. Der Ministerrat soll diese Linie nun formell verabschieden. Die deutsche Staatssekretärin Claudia Dörr-Voss aus dem Wirtschaftsministerium soll die amtierende Bundesregierung vertreten.
Grundsätzlich sind die EU-Staaten nah an den Vorschlägen der EU-Kommission. Der DMA zielt auf Gatekeeper (Torwächter) im Netz, die eine erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben. Die Position der EU-Staaten sieht vor, dass Plattformen wie Suchmaschinen oder Soziale Netzwerke mit mindestens 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern in der EU oder 10'000 jährlichen Geschäftskunden dazu gehören. Beim Jahresumsatz liegt die Schwelle bei 6.5 Milliarden Euro.
Diese Gatekeeper müssen es nach dem Willen der EU-Staaten unter anderem ermöglichen, vorinstallierte Apps auf den eigenen Geräten deinstallieren zu können. Auch dürfen die Gatekeeper eigene Produkte und Angebote nicht mehr bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz behandeln – das würde etwa Amazon treffen. Zudem dürfen die Gatekeeper Mitbewerbern nicht verbieten, das gleiche Angebot woanders günstiger anzubieten.
Durchsetzen soll all das die EU-Kommission. Unter anderem auf Drängen Deutschlands sollen jedoch auch die nationalen Wettbewerbsbehörden Ermittlungen starten und die Erkenntnisse an die Brüsseler Behörde weiterleiten können. Das mögliche Strafmass bei Verstössen liegt bei bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. «Strukturelle Abhilfemassnahmen» – also etwa eine Aufspaltung des Unternehmens – sollen nur in absoluten Ausnahmefällen verhängt werden.
Auch hier halten sich die EU-Staaten recht nah an den Vorschlag der EU-Kommission. Grundsätzlich ist das Ziel, dass das, was offline verboten ist, auch online verboten sein soll - etwa der Verkauf gefälschter Produkte oder illegale Hassrede. Dabei gilt: Je grösser die Plattform, desto mehr Regeln muss sie beachten. Neu ist, dass die EU-Staaten sogenannte manipulative «Dark Pattern» verbieten wollen. Der Text definiert diese als «Designtechniken, die Verbraucher zu unerwünschten Entscheidungen drängen oder täuschen, die negative Folgen für sie haben». Dies kann Werbung sein, die als normaler Inhalt getarnt ist, oder auch extrem unübersichtliche Einstellungen der Privatsphäre. Als Strafen sind beim DSA bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.
Deutschland war in den vergangenen Jahren unter anderem mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda vorgeprescht. Nun ist die amtierende Bundesregierung der Ansicht, dass die Ratsposition beim DSA in Teilen hinter nationale Regelungen zurückfällt. Deshalb hat die deutsche Vertreterin eine Zusatzerklärung abgegeben, als die EU-Botschafter über den DSA abgestimmt haben. In dem Text, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heisst es, «dass zur Gewährleistung einer noch höheren Wirksamkeit des DSA weitere Verbesserungen notwendig sind».
Unter anderem wird die Befürchtung geäussert, der Kinder- und Jugendmedienschutz könnte abgeschwächt werden. Auch fordert die Bundesregierung, Löschpflichten und -fristen für sehr grosse Online-Plattformen strenger zu gestalten. Deutschland will der gemeinsamen Linie der EU-Staaten zwar zustimmen, setzt für Verbesserungen aber auf die Verhandlungen mit dem Europaparlament.
Bevor DMA und DSA Realität werden, müssen die EU-Staaten und das EU-Parlament sich noch auf eine gemeinsame Linie einigen. Das Parlament muss dazu zunächst noch die eigene Position festzurren. Endgültig soll das Mitte Dezember geschehen. Unter der französischen EU-Ratspräsidentschaft sollen die Verhandlungen dann in der ersten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen werden.
Von den Konzernen kommt zum Teil Gegenwind. So kritisiert Apple, der DMA könnte Sicherheit und Privatsphäre der iPhone-Nutzer gefährden, wenn das Laden von Apps aus anderen Plattformen erzwungen werde. Facebook warnte vor zu strikten politischen Vorgaben, die Innovationen abzuwürgen drohten.
(dsc/sda/awp/dpa)