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Belarus macht Friedensnobelpreisträger Bjaljazki den Prozess

Belarus macht Friedensnobelpreisträger Bjaljazki den Prozess

05.01.2023, 14:30
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FILE - Ales Bialiatski, the head of Belarusian Viasna rights group, stands in a defendants' cage during a court session in Minsk, Belarus, on Nov. 2, 2011. Activist Ales Bialiatski, who shared th ...
Ales Bialiatski.Bild: keystone

In der ehemaligen Sowjetrepublik Belarus hat der Prozess gegen den Friedensnobelpreisträger Ales Bjaljazki wegen angeblicher Steuerhinterziehung begonnen.

Die Anklage werfe Bjaljazki und anderen Mitarbeitern des Menschenrechtszentrums «Wjasna» vor, zwischen 2013 und 2020 umgerechnet gut 44 000 Franken an Steuern hinterzogen zu haben, berichtete die in Minsk verbotene belarussische Journalistenvereinigung BAJ am Donnerstag. Dem Menschenrechtler drohen bis zu zwölf Jahren Haft.

Bei den Präsidentenwahlen 2020 liess sich Amtsinhaber Alexander Lukaschenko zum Sieger erklären. International wurde die Wahl nicht anerkannt. Im Land brachen Massenproteste aus, die die Obrigkeit mit Gewalt niederschlagen liess. Das von Bjaljazki 1996 gegründete Zentrum «Wjasna» registrierte dabei zahlreiche Fälle von Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen von Seiten der Polizei und half Demonstranten bei der Suche nach und der Bezahlung von Anwälten.

Daraufhin wurde auch «Wjasna» von den Behörden attackiert. Nach Hausdurchsuchungen wurden er als Leiter und andere Mitarbeiter des Menschenrechtszentrums im Juli 2021 verhaftet. Der 60-Jährige konnte auch den ihm 2022 verliehenen Nobelpreis nicht entgegen nehmen. Bjaljazki wurde bereits 2011 wegen ähnlicher Vorwürfe zu 4.5 Jahren Haft verurteilt, kam aber 2014 vorzeitig frei. International gilt der studierte Literaturwissenschaftler als politischer Gefangener. (aeg/sda/dpa)

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1 Kommentar
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Seine Anwälte haben die Eröffnungsrede zum «Schweigegeld»-Prozess gründlich vermasselt.

Nur so als Gedankenspiel: Stellt euch vor, der Anwalt eines Bankräubers verteidigt seinen Klienten mit dem Argument, jeder, der eine Bank betrete, wolle dort Geld holen. Mag sein, doch ob er dabei dieses Geld von seinem Konto abhebt oder ob er es mit vorgehaltener Pistole einfordert, ist ein kleiner, aber nicht ganz unbedeutender Unterschied.

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